Neues aus der Täuschung – Spassiges mit dem Führerschein

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(Kam heute per Email, 22.11.2013, Quelle: German Strawman, plus Ergänzungen) So, was ist mit der „Driving Licence“ oder in Amerika „Driver’s Licence“? Unter Common Law haben Menschen das Recht frei zu reisen und heutzutage schließt dies das Benutzen eines Fahrzeuges ein, während man reist.

Die Juristenjargon-Leute wollen Sie dazu bringen, dass Sie nicht mehr ein Reisender unter „Common Law“ sind, sondern stattdessen ein „Fahrer“-Subjekt ihrer Statuten und diese erfordern, dass ein „Fahrer“ ein Führerschein, KFZ-Steuer, Autoversicherung und alles andere, was sie sich ausdenken können, braucht.

Wenn Sie in Freiheit leben wollen, und jemand fragt nach Ihrer Genehmigung (welche ausgestellt worden wäre, wenn Sie um die Ausstattung mit einer gefleht hätten und sich damit freiwillig durch diese Handlung deren Autorität aussetzen), dann ist die Frage: „Warum sollte ich eine von denen wollen?“

Ein Führerschein ist nur für den Fahrer eines Fahrzeugs notwendig, der damit am Handel teilnimmt. Es kann argumentiert werden, dass das Transportieren eines Strohmanns eine kommerzielle Unternehmung ist, deshalb wäre es ratsam, nichts mit einer Verbindung zum Strohmann mitzuführen. Es ist auch sehr wichtig, Ihren Namen, Ihre Anschrift oder das (vermeintliche) Geburtsdatum nicht zu geben oder irgendeine Form von Ausweis zu zeigen, den das bringt Sie in eine Position freiwilliger Unterwerfung durch:

(a) das Gehorchen eines Befehls eines Menschen (der Ihnen gleich steht)

und/oder

(b) das selbstständige Assoziieren mit, und damit repräsentieren, eines Strohmanns, der automatisch durch alle Statuten gebunden ist und selbst eine juristische Fiktion und ein Teil der fiktionaien Welt.

Deshalb, wenn kein Fahrgast mitfährt, der für die Reise bezahlt, und Sie sind nicht auf der Reise sind und dabei Station machen, um Sachen zu verkaufen, oder Sie keinen Strohmann
transportieren, dann Sie sind kein „Fahrer“ mit einem „Fahrgast“, sondern stattdessen sind Sie ein „Reisender“ mit einem „Gast“, wenn Sie von einem Menschen begleitet werden, der keine „Person“ ist, und der keinen Strohmann mit sich trägt. Reisende brauchen keinen Führerschein.

Anmeldung
Die meisten Leute glauben, dass, wenn sie ein neues Auto kaufen, Dieses anmelden müssen (in Britannien, mit der Firma, die als „Driver and Vehicle Licensing Agency“ bekannt ist). Was sehr wenigen Leute bewusst ist, ist die Tatsache, dass dieser Akt des Anmeldens, das Eigentumsrecht am Fahrzeug von Ihnen, dem Käufer, der das Geld zahlte, an die Behörde überträgt, die das Auto registriert. Das heißt, Sie haben gerade Ihre Fahrzeug an eine Firma übereignet, die überhaupt nichts für Sie gemacht hat, und welche auch nicht das Beste für Sie im Sinn hat.

Da es unrechtmäßig ist, jemanden zu beschwindeln, würde mich interessieren, ob es überhaupt ein Grund gibt, warum diese Registrierung rechtens sein sollte, und warum man dieses Verhalten nicht als eklatanten und offensichtlichen Betrug, denn es gab offensichtlich keine volle Bekanntgabe der Bedingungen des Vertrages.

Die Veränderungen des Eigentumsverhältnis wird dadurch bestätigt, dass Sie, der ehemalige Eigentümer, ein Dokument erhalten, das angibt, dass Sie jetzt „der eingetragene Halter“* des Fahrzeuges sind, das Sie gerade gekauft haben. Sie sollen für den Unterhalt des Fahrzeuges aufkommen, das Ihnen nicht gehört, und der eigentliche Eigentümer kann und wird das Fahrzeug zerstören (was den Eigentümer nichts kostet) wenn Sie, der „eingetragene Halter“, nicht weiterhin für die Nutzung aufkommen. Das Zerstören des Fahrzeuges wäre rechtswidrig, wenn das Fahrzeug nicht der Firma gehörte, die die Zerstörung veranlasst.

Der „Führerschein“ beinhaltet eine abgelegte Fahrprüfung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Eine Fahrerlaubnis kann und braucht von niemanden erteilt werden (inakzeptable Autoritäten). Der Führerschein ist Eigentum des Inhabers ohne Zugriffsberechtigungen von außen. Die Firma „Deutschland“ hat keine Berechtigung die Mobilität zu unterbinden. Die Straßen in Gesamtdeutschland/ Heimatländern gehören ihr nicht! Das mitgeführte Kraftfahrzeug wurde nicht der konkursen Firma „Deutschland“ mit einer Anmeldung übereignet (Erloschener Kontrahierungszwang – siehe Punkt C4c im Kfz.- Brief)

* Über das Wort „nicht“, bleibt letztlich die genaue Bestimmung über das Verhältnis zwischen „Nutzer“ und Fahrzeug ungeklärt. BRD-C4: „… ist nicht Eigentümer des Fahrzeugs“, EU-C4: „… ist nicht Halter des Fahrzeugs“.