Gedanken zum Rundfunkbeitrag
(V1.2) Da brat mir mal wieder einer einen Rundfunkbeitragsstorch. Ich mach‘ mir ja noch ab und zu einen Spaß mit Schreiben für andere.
Hallo,
mit einer Fiktion zu sprechen, scheint unmöglich. So wirke ich – der Mensch Vorname: Familienname – durch meine natürliche Person, also in der Rolle als Rechtssubjekt.
Sie kontaktieren also lediglich die Person Vorname Nachname, nicht den Menschen selbst.
Ob sich wohl Menschen hinter der Fiktion „Rundfunkbeitragsservice“ verstecken, um durch eine öffentlich-rechtliche, jedoch nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ihre Lebensgrundlagen gewährleisten zu wollen?
„ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.“
Der „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ ist lediglich ein Vertrag, der zwischen den Rundfunkanstalten und den Ministern der Bundesländer geschlossen wurde.
Es fehlt mir – was den „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ betrifft – immer noch dessen gültige Gesetzesgrundlage auf der er entstanden ist, die Sie mir bitte bis zum 24.08.2018 als Kopie zusenden.
Es wurde kein Vertrag mit mir, dem Menschen Vorname: Familienname – abgeschlossen. Senden Sie mir bitte eine Kopie des Vertrags zu, den ich mit Ihnen geschlossen habe, wo meine Unterschrift zu erkennen ist.
Mit welcher gültigen(!) Gesetzesgrundlage begründen Sie Ihr Handeln, ohne eine Zustimmung zu einer Ratenzahlung bei mir, dem Menschen Vorname: Familienname, eingeholt zu haben? Senden Sie mir diese bis zum 24.08.2018 als Kopie zu.
Gilt der „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ auch für Menschen? Eine Frage, die Sie mir ebenfalls bitte schriftlich bis zum 24.08.2018 beantworten.
Eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung kann überhaupt keine Geschäfte machen, da sie zur Geschäftsfähigkeit zunächst erst einmal rechtsfähig sein muss. Das lernt man in der Ausbildung zum Beamten im Verwaltungsrecht.
Das wirft den nächsten Gedanken auf: Etwas was öffentlich-rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig ist, kann innerhalb des positiven Rechts nicht zur Verantwortung gezogen werden, allerdings auch kein Rechtsweg beanspruchen und sich auch nicht auf das Bundesverfassungsgericht stützen und auch keine „Amtshilfe“ bei den Städten einfordern.
Etwas was öffentlich-rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig ist, kann auch nur eine Sache sein. Wie kann also eine Sache auf meine Schreiben reagieren? Oder erscheint es nur so?
Es werden keine Ansprechpartner auf den Schreiben genannt. Denn dann kommuniziere ich mit einer künstlich-intelligenten Maschine. Doch seit wann kann eine Maschine sich über den Menschen erheben und etwas fordern?
Wenn etwas nicht rechtsfähig sind, existiert es innerhalb des positiven Rechts nicht, in dem sich meine Person – Vorname Nachname – jedoch bewegt, ebenso wie das Bundesverfassungsgericht. Das führt zwangsläufig dazu, dass auch das Urteil von 18.07.2018 nicht rechtswirksam ist.
Des Weiteren sind die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), nach ihrem eigenen Impressum ein Unternehmen, siehe: USt-IdNr.: DE 812481116; ebenso das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF): USt-IdNr.: DE 149 065 327 sowie Deutschlandradio: USt-IdNr.: DE 123052353.
Dazu § 27a UStG, Abs. 1: Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Was möchten Sie mir also verkaufen?
Freundliche Grüße
(Hinweis: Das Schreiben ist bis heute unbeantwortet geblieben).
Weitere Hinweise: Mein Schreiben an das „Bundesverfassungsgericht“
Für alle, die darauf hoffen eine erlösende Antwort, also im Kern einen Freibrief erwarten, sei gesagt: Einfach nicht mehr mitmachen und die Konsequenzen tragen. An der Stelle zeigt sich, dann auch wie viel man sich selbst Wert ist oder nur Wert hat.
Nochmals die Leitsätze des Urteils vom 18.07.2018 und die darin enthaltenden Hinweise auf die Fiktion:
- Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen*, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potentiell – einen Nutzen haben.Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
- Auch eine unbestimmte Vielzahl oder gar alle Bürgerinnen und Bürger können zu Beiträgen herangezogen werden, sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet** werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.
- Die Landesgesetzgeber durften die Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen in der Annahme anknüpfen, das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde typischerweise in der Wohnung in Anspruch genommen. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an***.Die Nutzungsmöglichkeit zu betrieblichen Zwecken rechtfertigt die gesonderte Inanspruchnahme von Inhabern von Betriebsstätten und von nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Kraftfahrzeugen zusätzlich zur Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich.
- Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden.Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.
Unterstrichene Begriffe weisen auf mögliche(!) Sachverhalte, siehe Konjunktiv: „Beiträge sind solche Abgaben, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung oder Einrichtung erhoben werden und damit der Deckung der Ausgaben dienen, welche aufgrund von Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen entstehen.“ Juraforum
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Junger Mann wurde von einer Staatsanwaltschaft zusammen mit drei anderen verdächtigt, ein Auto beschädigt zu haben. Das Schreiben der Staatsanwalt war jedoch mit „Konjunktiven“ (z.B. hätte, könnte, müsste, sollte) bepflastert, also mögliche Geschehnisse in möglichen Zukünften. Der Hinweis, dass es sich nicht um tatsächliche(!) Geschehnisse handelte, sorgte für eine sofortige Einstellung.
Dazu: „Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.[1] Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Wikipedia
Es wird also etwas festgelegt, was noch nicht einmal der Realität entsprechen muss.
*Die Beziehung des GG zum RBStV:
„In der Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichtes wurde vor längerer Zeit ausgemistet. „Unter den Hammer kam“ das Buch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland /Kommentare, 9. Auflage, Beck Verlag, Jarass/Pieroth. Auf Seite 1016 (Allgemeines zu Art, 105-108), 1. Systematik unter 2 steht:
„Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger (nicht zwischen Bund und Ländern; Rn.3a zu Art. 104 a) wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301).“
Der Ausdruck „stillschweigend vorausgesetzt“ steht lediglich für „es werden aus Gewohnheit Steuern bezahlt“. Wir haben es hier lediglich mit Gewohnheitsrecht zu tun.
** der Begriff „zugerechnet“ bedeutet im Sinne von auferlegt, verordnet, also fremdbestimmt, siehe nach folgend: „Nutzungswillen“. Die Masse hat keinen Willen, deshalb kann man es mit ihr auch so machen. Ziel: Selbstbestimmung.
*** Wenn keine Geräte vorhanden sein müssen, geht es lediglich darum, die Kosten dem Bürger weiter auferlegen zu wollen. Das geht nur solange, er sich in seiner Opferrolle bewegt.
Nachtrag: Fiktionen gelten solange, wie daran geglaubt wird. Geld schrieb man früher auch mit einem „t“. Denn es ist ein Vertrag mit der Fremdbestimmung.