Umdenken statt rumhängen
(v1.4*) Sicher kann man sich ordentlich das Maul über all das verreißen, was die sogenannte „Bundesregierung“ in diesen Zeiten zum Besten gibt, nicht zu vergessen die sogenannten Landesregierungen.
Das ganze Tamtam macht dann erst Sinn, wenn man den Aspekt notwendiger, gesellschaftlicher Entwicklung „mit ins Boot holt“, von der sich gewohnt bisher gegenseitig abgehalten wurde. Sie sehen, mir fällt es schwer aus dieser Sicht jemandem „böse“ zu sein.
Ungeachtet dessen, dass „Gut“ und „Böse“ für den einfachen und so beherrschbaren Geist vorgegeben wurden. Denn er nicht „artig“ war, der war „böse“. Freund und Feind sind ebenfalls zwei Kategorien, geschaffen für den einfachen Denker.
Die geschaffenen Szenarien sind nicht dazu gedacht, gewohnt einfach nur beklagt oder ignoriert zu werden, sondern über diese das System an sich in Frage zu stellen.
Keinesfalls geht es darum, nur wieder eine andere Staatsnummer hochziehen zu wollen, und damit habe man das „Problem“ gelöst. Das ist ebenfalls zu einfach gedacht. Der Traum ist in dem Moment ausgeträumt, wenn eine Information auftaucht, die das gewohnte Bestreben logisch in Frage stellt.
Von den Rechten (sicher waren alle „Reichsbürger“) wird mal wieder behauptet, man habe bei ihnen Tonnen von Waffen gefunden, damit die „Exekutive“ – zumindest medial – mal wieder einen Erfolg verzeichnen kann, während sie weiter „gebeugt“ ihrem Dienst nachgeht, und den Blick von der eigenen Teilnahme am Faschismus artig abwendet.
Zwischendurch munkelte es, dass man jenen nun die Entscheidung überlässt, selbst willkürlich Wohnungen zu betreten, was natürlich auch bedeutet, dass sie für ihr Handeln eigenverantwortlich sind – auch für das, was passiert.
Das alles hat auch was „Gutes“ an sich: Die Gewissenlosen, Unvernünftigen und die Gewaltbereiten mit ihrem ungezügelten Handeln, offenbaren sich von ganz alleine, während auf der anderen Seite die gewohnte Opferhaltung weiter den Blick verschleiert, hofft und nach gestern und seinen Vorgesetzten fleht.
„Mein Vorgesetzter trägt für mein Handeln die volle Verantwortung.“ Polizeibediensteter in Bamberg, 2015
Ein Mensch in der Rolle des Polizeibediensteten wollte mich in Bamberg mal dazu bewegen, gegen einen entfernten Bekannten, der wohl zu schnell gefahren sein musste, wegen eines Owi, einige Hinweise zu geben. Als ich keine näheren Angaben machte, explodierte er und sagte: „Ja, ja, und irgendwann wird dann mal wieder die Polizei benötigt.“
Ich sagte ihm und seiner Kollegin, dass das OWiG nicht in der Weise gelte, wie er sich dies vorstellen würde. Er müsse sich nur mal den §5 des OWiG anschauen und wünschte beiden noch einen schönen Tag.
„Gib jemandem eine Uniform (was ja nur noch Dienstbekleidung heißt) und du weißt, mit wem du es zu tun hast.“
Zur OWi ein kleiner Ausflug in die Praxis positiv-rechtlicher Märchenstunde und der Scheinwelt der Viren und ihren möglichen Übertragungen, dazu eine erfolgreich „weggebügelte“ OWi. Jemand kam „ordnungsgemäß getestet“ aus dem Ausland zurück und die Behörde meinte ein Bußgeld aussprechen zu müssen, dazu der erfolgreiche Einspruch. Also? Hinein in die Simulation.
Ihr Aktenzeichen …
Sehr geehrte …..
bezugnehmend auf obigen Vorgang lege ich hiermit für die folgende von Ihnen angegebene Entität Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus allen rechtlichen Gründen ein:
Frau Marion Musterfrau, Geburtsdatum , Musterstr. 10, 12345 Musterhausen
Begründung:
1. Dem Infektionsschutzgesetz und allen darauf fußenden Verwaltungsakten, wie Beschlüssen, Verordnungen, Anordnungen, fehlen vollumfänglich die gesetzlichen Grundlagen, da sie unter Umgehung und Missachtung des Parlamentsvorbehalts zustande kamen.
Sie sind daher von Grund auf (ex tunc) nichtig, was nochmals durch RA Gall vor dem Gesundheitsausschuss zum Thema Erweiterung des InfSchG um §28a am 11.11.2020 in einer Anhörung des Bundestages bestätigt wurde.
2. Die Maßnahmen, wie auch die meine Person betreffende, sind erkennbar unverhältnismäßig und richten sich überwiegend an sog. „Nichtstörer“, sie sind schon von daher rechtswidrig.
3. Als oberste Rechtsnorm gilt zudem Grundgesetz Art. 1, Abs. 3, welche nicht verletzt werden darf. Aus allen diesen Gründen liegen ebenso keinerlei Grundlagen für Bußgeldbescheide oder Vollstreckungen vor.
4. Die für mich erkennbar notwendigen Verpflichtungen hatte ich bereits deutlich übererfüllt:
a) Vor Abflug in ….. zahlte ich 30,- EUR für einen Corona-Test, der negativ ausfiel.
b) Trotzdem blieb ich aus eigener Entscheidung nach der Reise 14 Tage zu Hause.
c) Sowie im Flugzeug als auch beim Zoll nach der Landung in ….. füllte ich jeweils entsprechende Formulare aus, zumindest die Aussteigerkarte liegt Ihnen ja vor.
d) Für weitere von Ihnen benötigte Angaben schickten Sie mir einen Fragebogen zu, den ich Ihnen ausgefüllt und mit dem negativen Corona-Test als Anhang wieder zurückschickte.
e) Um kurzfristig zu einer Klärung zu kommen, rief ich am xx.yy.2020 in Ihrem Hause an, wurde aber am Telefon sehr abweisend behandelt, wodurch eine Klärung der Sache von Ihnen schädlich behindert wurde.
5. Trotz meiner umfangreichen Mitarbeit in dieser Sache erhielt ich von Ihnen einen Bußgeldbescheid, der sowohl in der Höhe sowie in der Begründung weder angemessen noch rechtlich und sachlich nachvollziehbar einzustufen ist.
Schlußfolgerung/Hinweis:
Als vom Souverän* alimentierter Beamter* sind Sie nicht an Weisungen, sondern ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden und in der Pflicht, sich hierüber auf dem Laufenden zu halten.
Da die oben beschriebenen Tatbestände juristisch gesehen eine Offenkundigkeit darstellen, könnte Ihr Anschreiben vom xx.zz.2020 als eine versuchte Nötigung gewertet werden, die bereits strafbar wäre (siehe Anhang StGB § 240).
Auf eine Verfolgung dieser Angelegenheit werde ich jedoch verzichten, sofern Sie nicht die Nötigung durch weitere Maßnahmen oder Weitergabe des Vorgangs erkennbar vollenden.
Ich würde mich über eine Mitteilung von Ihnen freuen, die von den obigen Tatsachen geprägt sein sollte.
Hochachtungsvoll
„Beamter“ ist nur eine Berufsbezeichnung, da nicht der Status „Beamter“ verliehen wird, sondern lediglich die „Eigenschaften eines Beamten“. Hinweisend: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.“ BVerfG, 1953
Wer aktuell noch hofft, dass der beschrittene Weg wieder zur einer bekannten „Normalität“ zurückführt, der irrt.
Wer etwas Diktatorisches und seine eigene Unterwerfung in der aktuellen Situation erkennen mag: Es war seit Anbeginn bereits vorhanden, nur wurde es von der Gesellschaft gewohnt mit Zahlen bedrucktem Papier (und „Sichteinlagen“) „belohnt“ übersehen, weshalb es sich stets auch nur um eine „repräsentative Demokratie“ handelte.
Es geht hier keinesfalls um die „neue Weltordnung“. Dies für all jene, die bereits im Morgenrock auf ihren Abtransport ins Lager und ihre Vernichtung warten.
Auch das wäre nur gewohnte Denke aus der anerzogenen Opferhaltung, die meist auch weitere „Mitstreiter“ sucht, da man nur „gemeinsam“ stark sei. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Einzelne nichts ist. Was passiert demnach, wenn viel „Nichts“ zusammenkommt?
Arbeiten gehen, Geld verdienen und wieder ausgeben, alle vier Jahre mal ein Kreuzchen machen, was man am Ende doch wieder zu tragen hat, reichen halt nicht aus.
Und wissen Sie was das Bedauerliche dabei ist, es gibt keine „gerechten Vorgesetzten“, gleich was auch immer sie einem versprechen mögen oder wie fest man auch immer beim „Kreuzchen machen“ aufdrücken mag.
Es ist sinnvoll das Wählen zu lassen, da auch die Rechtsgrundlage dafür endgültig „weggebohnert“ wurde, siehe: BVerfG, 25.07.2012.
Was da noch nachwirkt sind, lediglich die verzweifelten Denk- und Verhaltensweisen auf der Suche nach Verantwortung tragenden Vorgesetzten, die dann alles richten sollen, während man weiter belohnter Untertan bleiben darf.
„… Halten Sie mir, der ich mich so abschätzig über diesen Konsumenten äußere, bitte keine Vorträge über Menschenwürde. Ich bin schon seit langem keinem würdigen Menschen mehr begegnet, sofern ich überhaupt je einen kennengelernt habe. Würde bedingt nämlich persönliche Verantwortung.“ „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ Gerard Menuhin
Und wenn das Leben schwer erscheint, so ist das lediglich aus der Sicht einer als verständlich und „normal“ erachteten Rolle, nämlich die des zunächst mal häuslichen Untergebenen, die man in der Regel in der eigenen Familie „verabreicht“ bekommen hat.
Verdienen Sie eigentlich schon ganz viel Geld mit Bitcoin oder zumindest mit „Token“? Wenn man den Spam-Mails Glauben schenkt, dann ärgert sich so mancher TV-Sender, der seine Sendung nicht ausstrahlen darf, weil der Bürger ja „reich“ werden könnte, neben der Besorgnis, dass 30 Millionen Frauen an Haarausfall „leiden“.
Per E-Mail:
„Der Tod sitzt vor der Stadtmauer und wartet.
Ein Gelehrter kommt vorbei, setzt sich zu ihm und fragt:, Was tust du hier?“
Der Tod antwortet: „Ich geh jetzt in die Stadt und hole mir 100 Menschen.“
Der Gelehrte rennt in die Stadt und ruft aufgeregt:, Der Tod wird kommen und 100 Menschen mitnehmen!“
Daraufhin rennen alle Menschen panisch in ihre Häuser und sperren sich über viele Wochen ein, 5000 Menschen sterben.
Als der Gelehrte die Stadt verlässt, sitzt der Tod immer noch dort und der Gelehrte sagt zornig: „Du wolltest 100 Menschen holen, es waren aber 5000!“
Der Tod antwortete: „ich hab 100 geholt, Kranke und Alte, wie jede Woche. Den Rest hat die Angst geholt, für die du zuständig bist!“
Oder:
„Eine beachtliche Erfahrung, in Furcht leben zu müssen. So ist es, wenn man ein Sklave ist.“ „Roy Batty“, Blade Runner, 1982
Nachtrag: Früher hat man extra Lager eingerichtet, wo man die Menschen hat verschwinden lassen, heute macht man das mobil oder man nennt es „Impfzentrum“.
„Stattdessen sollen sogenannte „mobile Teams“, die die Kassenärztliche Vereinigung erst noch auf die Beine stellen muss, alte Menschen und medizinisches Personal aufsuchen und deren Wohnungen, in den Seniorenhäusern oder Krankenhäusern gegen das Corona-Virus impfen.“ Kurier-zum-Sonntag.de, Recklinghausen
Hinweisend: Signale aus dem Ärzteblatt