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Frei nach: Das haben Bund und Länder beschlossen (ntv)

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(v1.1*) (Bonn, 14.10.2020) Seit dem frühen Nachmittag ringen Länder-Chefs und Kanzlerin um schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die eigenen Untertanen. Am Abend dringen erste gefasste Beschlüsse an die Öffentlichkeit. Auf die Untertanen kommen erneut Einschränkungen des Privatlebens zu.

In Städten und Gegenden mit stark steigenden Corona-Zahlen (Anmerkung aus der Redaktion: Zumindest die Zahlen steigen, sonst hieße es ja auch: die steigende Zahl der Corona-Erkrankten) soll es künftig generell eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie geben. Ab Null Uhr herrscht dann auch Ausgangssperre.
Die Bundeswehr ist für den Ernstfall bereits gewappnet und wird in der Zeit von 23 Uhr bis nach zwei Uhr morgens bewaffnet auf Patrouille sein. Wer nach 0:00 Uhr auf offener Straße angefunden wird, wird standrechtlich erschossen.
Nach 1:00 Uhr kommt es für Betroffene noch schlimmer. Denn zusätzlich gilt Beherbergungsverbot.

Dies alles soll ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gelten. Wer also bereits betroffen ist, braucht sich keine Gedanken mehr zu machen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen in Berlin beschlossen. Bars und Clubs sollen geschlossen werden. Im Weiteren denke man bereits an die Wiedereinführung der Prohibition nach, wie sie von 1922 bis 1933 in den USA galt.

In Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen (Nochmalige Anmerkung aus der Redaktion: Zumindest die Zahlen steigen, sonst hieße es ja auch: die steigende Zahl der Corona-Erkrankten) werden darüber hinaus private Feiern künftig generell auf maximal zehn Teilnehmer und zwei Hausstände begrenzt.
Wenn man also statt einer privaten Feier eine private Politikveranstaltung oder Trauerfeier macht, gilt die Einschränkung nicht. Allerdings muss man damit rechnen, dass ein Sondereinsatzkommando willkürlich die Räumlichkeiten betritt und ggf. den ganzen Alkohol beschlagnahmt – nachdem es zunächst den Hausstand verwüstet hat.

Die Begrenzung gilt bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Untertanen innerhalb einer Woche. Die Zahl der Neuinfektionen kann signifikant gesenkt werden, wenn man sich nicht testen lässt.
Die 50 Neuinfektionen werden übrigens im Internet mit Namen und Adressen veröffentlicht, damit sich die jeweils verbliebenen 99.950 Untertanen persönlich bei diesen bedanken können.

In diesen Hotspots sollen sich künftig nur noch maximal zehn Personen (Anmerkung der Redaktion: *Personen sind keine Menschen, sondern nur Rollen, die der Mensch spielt, z.B. die Rolle des „treuen“ Staatsangehörigen) im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Und sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, sollen sich nur noch bis zu fünf Personen* oder die Angehörigen zweier Hausstände im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Zu den Neuinfizierten gehören neben Papayas und Ziegen nun auch Sammelausgaben des Brockhaus.

Schwieriges Bund-Länder-Treffen Merkel mahnt „beherzten Schritt“ an

Als weitere Maßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung von Sars-CoV-2 soll die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll bereits ab 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen auch überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen.

Das Rote Kreuz stellt in Zusammenarbeit mit den deutschen Unternehmen der Medizintechnik zu diesem Zweck Einmal-Beatmungsgeräte zur Verfügung, die man gegen einen noch festzulegenden Betrag aus einem aufzustellenden Automaten ziehen kann.
Um die Automaten möglichst auffällig zu gestalten, wurde extra eine neue Farbe vom Sonderausschuss des Bundestages beschlossen: Corona-Erdfarben. Später stellte sich jedoch heraus, dass es sich um eine der aus der Reichsauswahliste (RAL) verbotenen Farbe handelte.

Wer nun sein Monatsgehalt für Masken ausgeben muss, damit er auch weiter seinen Arbeitsplatz betreten darf, hat die Regierung eine temporäre Senkung der Hundesteuer angekündigt.

Lokale, Bars und Clubs gelten unter Infektionsgesichtspunkten als riskant, weil sich hier viele Menschen auf engem Raum aufhalten.
Insbesondere wenn viel Alkohol getrunken wird, werden die Anstandsregeln erfahrungsgemäß seltener eingehalten.
Das Problem besteht gerade jetzt in der kalten Jahreszeit, weil die Wirte (dass sind die, wo sich die Viren dranhängen) im Freien keine Tische mehr aufstellen können. Also jene Tische, die in jedem Fall bis zur Sperrstunde wieder abgebaut werden müssten, um weitere Unannehmlichkeiten durch spontane Besuche der Ordnungspolizei zu vermeiden.

Die Sperrstunde würde aber auch viele Restaurants treffen, die sorgfältige Sicherheitskonzepte ausgearbeitet haben und anwenden. Die Regierung rät hier zum Eigenverzehr der Lebensmittel.

So stehen heute beispielsweise die Tische weiter auseinander als vor der Pandemie, so dass Gäste auch schon mal von einem vorbeifahrenden Lkw überfahren worden sind.
Mehrere Städte mit hohen Zahlen von Corona-Neuinfektionen haben bereits Sperrstunden verhängt, allerdings noch auf den Einsatz der Bundeswehr verzichtet, wo die Ordnungspolizei  die Betroffenen zeitweise noch zu einvernehmlichen, ungeschützten Geschlechtsverkehr vor Ort „gebeten“ hat.

So müssen in Berlin seit dem vergangenen Wochenende Restaurants, Bars und Kneipen von 23 bis 6 Uhr morgens geschlossen sein. Auch in Bremen gibt es eine solche Regelung.

Anmerkung aus der juristischen Redaktion: Der Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder geht zwingend eine Regierungserklärung voraus wie auch eine Abstimmung im Bundestag selbst sowie eine verfassungsrechtliche Prüfung durch die judikativen Organe.
Im Weiteren ist die Nummer seit dem 25.07.2012 an sich bereits vorbei, als das Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz für unheilbar verfassungswidrig erklärt hat. Der Regierung fehlt die rechtliche Legitimation, die sie mit Hilfe der Unwissenheit ihrer Untertanen zu umschiffen versucht.

Allgemeiner Hinweis für jeden Leser: Wenn Sie sich früher mal lieber mit dem Prozess von Dr. Lanka näher beschäftigt hätten, statt artig Ihren Vorgesetzten hinterherzulaufen, dann gäbe es die heutige Situation nicht.
Das Fundament gewohnter Alternativlosigkeit findet sich in der Unwissenheit der Untertanen, die sich belohnt gerne „auf dem Kopf herumtanzen“ lassen.

Quelle: NTV