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Häppchen für zwischendurch: Cross Border Leasing

Lesezeit: ca. 2 Minuten

(v1.2*) Cross Border Leasing als transatlantische Geldvermehrung?

Von Dirk Hänsgen und Judith Miggelbrink

Auszug aus dem PDF: „Über 50 deutsche Kommunen und Kommunalverbände haben seit 1995Teile ihrer Infrastruktur in cross borderleasing-Verträge mit Investoren in den USA eingebracht, um an deren Steuervorteilen zu partizipieren. Im Gegensatz zu herkömmlichen Leasing-Modellen ist Cross Border Leasing (CBL) ein Sonderfinanzierungsmodell, das auf die Erschließung einer zusätzlichen Einnahmequelle ausgerichtet ist und nur Eigentümern von bedeutenden Anlagegegenständen zugänglich ist. Für die US-Investoren geht es dabei einzig um die Ersparnis von Steuern – nach Schätzungen beträgt der US-Steuerverlust 10Mrd. $ jährlich. Im Einzelfall bestehen die mit den Kommunen geschlossenen Verträge aus einem komplexen Text mit ca. 1000 Seiten Wirtschaftsenglisch, das den Stadt- und Gemeinderäten häufig nur in einer Kurzfassung vorliegt…“

Der ganze Beitrag als PDF.

Quelle: Archiv.NationalAtlas.de

Im Weiteren: „…Es war ein langer Weg für Lietz, der ihn bis vor das Bundesverwaltungsgericht Leipzig führte. Am 8. Februar 2011 erklärte das oberste deutsche Verwaltungsgericht die Verweigerung der Akteneinsicht bei Cross-Border-Leasing mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz für rechtswidrig. Wo immer zwischen Rhein und Ruhr ein Cross-Border-Leasing-Vertrag abgeschlossen worden ist und wo sonst in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz gilt, müssen die Akten herausgeben werden…“ Aus:

„Lietz will die Verträge sehen“, Stuttgarter Zeitung