Bundeskanzlerin und Kabinett der Bundesrepublik völkerrechtlich juristisch nicht mehr im Amt
2.582 RFD, Leipzig. Pressemitteilung Nr. 5) Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik hat das Wahlrecht in allen Bereichen des Verhältniswahlrechts ab dem 07.05.1956 für verfassungswidrig angesehen.