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Das Märchen von der gültigen Abgabenordnung

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(RFD, FD, Alexander Berg, 09.12.2012) Vermehrt tritt die Aussage auf, dass die Abgabenordnung von 1977 ungültig sein soll. Damit habe ich mich beschäftigt und mir sind einige Dinge aufgefallen, welche dies bestätigen.

  1. Der Abgabenordnung fehlt der räumliche Geltungsbereich. Zwar wird von einem Anwendungsbereich gesprochen, was aber mit Geltungsbereich nichts zu tun hat.
  2. Im § 415 AO finde ich bei „Inkrafttreten“ keinen Hinweis, wann sie in Kraft getreten sein soll.

An dieser Stelle muss man sich mit der Frage beschäftigen, wenn sie jemals in Kraft getreten wäre, dann müsste etwas bis dato Geltendes gleichzeitig außer Kraft gesetzt worden sein. Da bis Mitte der 70er Jahre, konkret bis zum 01.01.1977 die Reichabgabenordnung noch angewandt wurde, muss man sich nur einmal mit dem Einführungsgesetz der Abgabenordnung 1977 beschäftigen.

Bei Wikipedia fand ich dazu den ersten Hinweis zur Reichsabgabenordnung (RAO) http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsabgabenordnung (auf der rechten Seite) Artikel 96 des EGAO setzt die alte Reichsabgabenordnung zum 01.01.1977 außer Kraft.
Dies galt es nun zu überprüfen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aoeg_1977/gesamt.pdf. Bei eingehender Prüfung musste ich jedoch feststellen, dass es keinen Artikel 96 gibt und die Reichabgabenordnung aus dem Deutschen Reich zwangsläufig angewandt werden muss.

Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz haben bei Prüfung keinen klar definierten, räumlichen Geltungsbereich. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches 1990 durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig gemacht wurde, steht ebenfalls nichts von einer Steuerpflicht.

Das Einkommensteuergesetz ist in der Ausfertigung von 1934, also ein Gesetz der Nationalsozialisten. Es gab nie ein neues Gesetz, sondern stets nur Gesetzesänderungen.

Es ist noch zu erwähnen, dass die Finanzämter und Ministerien Unternehmen sind, woraus sich die Frage ergibt, welcher Vertrag besteht, der zu einer Forderung in Form einer Steuerzahlungspflicht führt, verbunden mit der Frage: Wonach orientieren sich die Zahlungshöhen, da des Öfteren auch von „Schätzungen“ gesprochen wird.

Auf die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Zahlen dann zustande kommen, bleibt unbeantwortet.

Zudem musste ich feststellen, dass Steuerzahlungen auf dem Schenkungsgesetz basieren, wenn man sich mit den AGBs der „Elster-Software“ beschäftigt.

Es stellt sich die Frage, ob man überhaupt Steuern zahlen sollte, in Anbetracht, dass damit Kriege finanziert werden, um Menschen zu töten, was ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann.

Abschließend bleibt die Frage: Wenn wir ca. 600 Mrd. Euro an Steuereinnahmen haben, warum wird von einer Neuverschuldung von ca. 300 Mrd. Euro gesprochen?

Nachtrag 2018: „Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia