humorend
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Zum Anwenden, Aufklären und Mitabwickeln

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Werter Vollstreckungsbeamter,
werter Gerichtsvollzieher,
werte sonstige Akteure,

ungeachtet, dass Sie „nur“ ihren Job machen, sind nachfolgende Hinweise für Sie gedacht. In der Regel sind Sie beauftragt, offene Forderungen einzutreiben. Das mag auf den ersten Blick gut und richtig erscheinen.

Was Sie in der Regel nicht wissen oder vielleicht auch nur verdrängt haben und das betrifft in diesem Fall alle Forderungen, die sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) beziehen, dass dieses Gesetz nicht mehr gültig ist. Es fehlt ihm ein klar erkennbarer, räumlicher Geltungsbereich.

Das mag für Sie zunächst nichts bedeuten, dennoch betrifft es Ihr Hiersein sowie die Grundlage der Forderung an sich, die sich stets auf eine gültige Rechtsgrundlage zu beziehen hat und alles in einem Rechtszusammenhang steht – zumal selten etwas rechtswirksam unterschrieben ist.

§ 5 OWiG sagt zu seiner räumlichen Geltung: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

Der eigentliche räumliche Geltungsbereich, der eindeutig ein Staatsgebiet nannte, war im EGOWiG geregelt und wurde in 2007 durch das 2. BMJBBG Artikel 57 aufgehoben.

Hinzukommt, dass es sich bei Gerichtsvollziehern seit dem 01.08.2012 um rein privat tätige Personen handelt, siehe Gerichtsvollzieherordnung (GVO) vor und nach diesem Datum.

Im Weiteren ist das Urteil des BVerfG vom 17.12.1953, 1 BvR 147/52 genannt. In Leitsatz 2 steht: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.“ Aus diesem Grunde gibt es auch nur Dienstausweise.

Nebenbei ist jeder weisungsgebunden, einschließlich der Richter – was man bei jenen auch mit Befangenheit bezeichnen kann. Zumal mit dem Wegfallen des §15 des GVG zum 20. September 1950 (inhaltlich: „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“) es keine rechtsstaatlichen Richter und Gerichte mehr gibt. Seit 2006 besitzt auch das GVG keinen räumlichen Geltungsbereich mehr.

Auf sogenannten Ernennungsurkunden steht: Im Namen der Bundesrepublik Deutschland verleihe ich den…Vor- und Familienname… mit Wirkung vom Datum… „die Eigenschaften eines Beamten auf Lebenszeit.“

Es müsste jedoch lauten: Im Namen der Bundesrepublik Deutschland ernenne ich den… Vor- und Familienname… mit Wirkung vom Datum… „zum Beamten auf Lebenszeit.“ 

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