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GEZ: Tübinger Richter wehrt sich vor EuGH – Millionen GEZ-Verweigerer freuen sich

Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein Tübinger Richter und das Landgericht Tübingen sorgen durch ihre Urteile gegen GEZ immer wieder für Furore unter den GEZ Gegnern. Jetzt könnte es sogar eng für ARD und ZDF werden, denn der Tübinger Richter ist vor den Europäischen Gerichtshof gezogen.

Seit 2013 müssen alle Haushalte den Rundfunkbeitrag bezahlen. Selbst wenn man gar kein Empfangsgerät besitzt oder die öffentlich rechtlichen Sender nicht schaut. Man kann von einer Zwangsgebühr sprechen. Seitdem flattern immer wieder Klagen bei Gerichten ein, die sich gegen den Rundfunkbeitrag richten. Bislang hatten Kläger dabei wenig Erfolg.

Landgericht Tübingen sorgt regelmäßig für Schlagzeilen

Bis auf das Landgericht Tübingen. Das ist mittlerweile dafür bekannt, sich regelmäßig und gern auf die Seite der Bürger zu stellen. Zuletzt im September 2016, als das Landgericht Tübingen die Vollstreckungsbescheides des Südwestrundfunks (SWR) für unzulässig hielt. Wegen diverser Formfehler hatte es die Vollstreckungsbescheide für ungültig erklärt.

Zwar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Einwände damals nicht akzeptiert. Doch Tübingen legte nach und wies nach, dass die vom BGH formulierten Voraussetzungen nur teilweise in den Vollstreckungsbescheiden erfüllt wurden. Doch auch damit kam Tübingen nicht weiter. Bislang ist kein Urteil bei der nächsthöheren Instanz, also dem BGH durchgegangen.

Tübingen: Öffentlich-Rechtliche Sender sind Unternehmen

Zudem urteilte Tübingen 2016, dass der SWR keine Behörde sei, sondern ein Unternehmen (https://goo.gl/5Un8K2 ). Nur Behörden könnten demnach in einem Vollstreckungsverfahren Bescheide vollstrecken, Unternehmen aber nicht. Das Landgericht Tübingen urteilte damals lediglich hinsichtlich der Vollstreckungsverfahren. Nicht gegen die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht an .

Schon fünf Millionen Beitragsverweigerer  

Seit dem wird es allerdings für Gebühreneintreiber von ARD und ZDF immer schwieriger, die Beiträge einzutreiben. Denn in Deutschland gibt es mittlerweile rund fünf Millionen GEZ Gegner und Beitragsverweigerer! Die Tübinger Urteile zugunsten von GEZ-Verweigerern sind zwar bislang Einzelfälle. Dennoch haben sie enormen Symbolcharakter erlangt und Millionen Menschen ermutigt, sich gegen die Zwangsgebühr zu wehren. Denn vielen Beitragsverweigerer geht es primär nicht um 17, 50 Euro Gebühr pro Monat. Viele sehen die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen als einseitig und manipulativ.

Rundfunkanstalten greifen zu immer drastischeren Mitteln

Nicht nur die Tübinger Urteile haben für Aufsehen gesorgt. Die Rundfunkanstalten gingen zeitweilig sogar soweit, Beitragsverweigerer inhaftieren zu lassen. So auch der Fall der Sieglinde Baumert, deren Fall der Zwangsinhaftierung an die Öffentlichkeit gebracht wurde und bundesweit für große mediale Empörung und einen erheblichen Imageschaden von ARD und ZDF gesorgt hat.

Die Öffentlich-Rechtlichen griffen auch zu anderen abstrusen Mitteln, um an „ihr Geld“ zu kommen. So hat ein Vollstreckungsbeamter in Thüringen das Auto eines Beitragsverweigerers im Wert von 20.000 Euro beschlagnahmen lassen und zur Zwangsversteigerung freigegeben. Die verweigerten Zahlungen beliefen sich allerdings nur auf rund 750 Euro.

ARD und ZDF wollen Gebühren sogar erhöhen

Mitte August berichtete die FAS (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung), dass ARD und ZDF die Beitragsgebühren sogar erhöhen wollen (https://goo.gl/jE5Xvs ). Demnach sollen die Gebühren bis 2029 von 17,50 Euro auf 21 Euro pro Monat steigen. In dem Bericht der FAS heißt es, ARD und ZDF arbeiteten sogar an einem System, das die Beiträge automatisch anpasse. Die ARD dementierte prompt und behauptete, der Bericht der FAS „sei frei erfunden“. Doch ZDF Intendant Thomas Bellut erklärte gegenüber der FAS, Preissteigerungen und Preisanpassungen „seien keine Überraschung“.

Der neue GEZ-Held Dr. Sprißler

Bald könnte es aber eng für ARD und ZDF werden. Denn der Tübinger Richter Dr. Sprißler ist am 3. August 2017 vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Wegen weiterer Vollstreckungsmaßnahmen des SWR gegen Beitragsverweigerer hat der Tübinger Richter Dr. Sprißler dem Gerichtshof der Europäischen Union in einem Beschluss umfangreiche Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (https://goo.gl/gFR94a ).

In dem Fragenkatalog an den Europäischen Gerichtshof geht es dabei um ein Novum: Der Richter will jetzt die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags durch den EuGH prüfen lassen. Dabei hat er umfassendes Material vorgelegt, das erläutert, in welchem Widerspruch der Zwangsbeitrag zu den Gesetzen des EuGH steht. Dr. Sprißler ersucht vom EuGH die Zustimmungsbedürftigkeit des Rundfunkbeitrags durch die EU-Kommission. In den unionsrechtlichen Fragestellungen geht es um

  • das Verbot privilegierender Beihilfe
  • das unionsrechtliche Gleichheitsgebot
  • das unionsrechtliche Diskriminierungsgebot
  • die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit
  • die Informationsfreiheit

sowie um Fragen bezüglich der Finanzierung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Konkret will der Richter Antwort auf die Fragen:

  1. Ist das Gesetz des Rundfunkstaatsvertrags von 2010 und den Neuerungen von 2015 mit Unionsrecht vereinbar? Oder sind die Unionsgesetze so auszulegen, dass das Gesetz des Rundfunkbeitrags der Zustimmung der Kommission bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?
  2. Ist das Gesetz des Rundfunkstaatsvertrags so auszulegen, dass der Beitrag voraussetzungslos von jedem Erwachsenen zugunsten behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben werden kann? Verstößt der Beitrag damit nicht gegen das Unionsrecht der bevorzugenden Beihilfe?
  3. Darf ein öffentlich-rechtlicher Sender, der sich zudem wie eine Behörde verhält, gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen, indem er Zwangsgebühren von seinen Zuschauern erhebt und sich dadurch einen unlauteren Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft?
  4. Darf ein öffentlich-rechtlicher Sender überhaupt Gebühren erheben, auch wenn viele Erwachsene gar keine Empfangsgeräte besitzen?
  5. Darf ein öffentlich-rechtlicher Sender von jedem Haushalt den gleichen Beitrag einfordern, wenn in vielen Haushalten mehrere zahlungsfähige Mitglieder wohnen, während in anderen Haushalten nur Einzelpersonen leben, die am Existenzminimum sind? Also rund 90% aller Frauen?
  6. Ist es zulässig, Personen, die einen Zweitwohnsitz haben, doppelt zu belasten?

Dr. Sprißler ist außerdem der Ansicht, dass die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen aus Haushaltsmitteln wesentlich verfassungskonformer sei, als die grundrechtswidrige Zwangserhebung von Gebühren.

Bis der Europäische Gerichtshof den Fragenkatalog geprüft und beantwortet haben wird, vergeht sicherlich noch viel Zeit. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die EU-Kommission darauf drängen wird, das Gesuch stillschweigend nicht zu beantworten. Wir dürfen dennoch gespannt sein, ob und wie der EuGH darauf reagieren wird. Dem Tübinger Richter Dr. Sprißler können wir für seinen Mut und sein Engagement hohen Respekt zollen.

http://www.watergate.tv/2017/09/06/gez-tuebinger-richter-wehrt-sich-vor-eugh-millionen-gez-verweigerer-freuen-sich/