Finanzamt Regensburg bestätigt schriftlich die Ungültigkeit der Abgabeordnung (AO 1977) – Hier der Beweis!!
(Sachrang, Alexander E. Schröpfer, 18. April 2012)
Nachdem ich (Alexander Berg) schon häufig angeschrieben wurde, habe ich den Link zum Original herausgenommen, da die Seite mit dem PDF insgesamt nicht mehr existiert. Dieser Text war mal in 2012(!) aktuell und von Alexander E. Schröpfer. Mittlerweile haben wir 2017, und ich selbst bin über dieses Thema hinaus, weil ich erkannte, dass eine ganz andere „Nummer“ läuft.
Der Leser mache sich also keine Hoffnung, hierin eine Einweg-Lösung zu finden. Die liegt nicht in den Schreiben, sondern in seiner eigenen Entwicklung, die über das gewohnte „Papiergetummel“ und sein gewohntes Leben hinausgeht. Der Beitrag dient heute lediglich der Dokumentation, was alles so vor fünf Jahren von vielen Seiten traktiert wurde.
Wer wissen mag, welche Nummer läuft, davon handelt mein Blog. Dieser Beitrag ist lediglich ein früherer Entwicklungsstand!
Finanzamt Regensburg
An den Leiter des Finanzamts LRD Norbert Reichel
Galgenbergstraße 31
93053 Regensburg
Per E-Post an ausbildung@fa-regensburg.de
07.04.2012
Inkrafttreten der Abgabenordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Norbert Reichel
Hiermit bedanke ich mich recht herzlich für ihre Erklärung und fachliche rechtsgültige Aussage
“ In späteren Änderungsgesetzen wurde der ursprüngliche Text des § 415 nicht mehr aufgenommen.“
Die ist der Kernpunkt, da ein Gesetz geändert wurde und damit das Inkrafttreten nicht mehr erwähnt wurde, ist das geänderte Gesetz nicht in Kraft getreten und daher nicht mehr gültig und anwendbar.
Da jedoch ein Gesetz mit der Änderung, das Alte ablöst ist demnach die AO nicht in Kraft getreten.
Sie verweisen weiterhin auf den §1 AO der den Anwendungsbereich enthält, der aber nichts über den Geltungsbereich aussagt, der in der ganzen AO nicht zu finden ist, aber enthalten sein muss, damit der Bürger nachvollziehen kann wo das Gesetz seinen Geltungsbereich hat. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist ungültig.
Weiterhin beantrage ich noch einmal den rechtsverbindlichen Nachweis aus Gründen der Rechtssicherheit (Art 20 GG) über den Geltungsbereich der Abgabenordnung, den ich nirgends gefunden habe.
Anwendungsbereich ist nicht Geltungsbereich!!!!!
Wir, Sie und ich sind keine dummen Menschen und ich erwarte nicht eine lapidare Antwort, sondern eine rechtsverbindlich Antwort die durch § gerichtsverwertbar bestätigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sigl
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig, wofür Sie Verständnis haben wollen.
Dieses Schreiben wurde Maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig, wofür Sie Verständnis haben wollen.