Sie brauchen keinen Strafzettel mehr zu bezahlen!
(DPVM) Ordnungswidrigkeitsverfahren haben keine gültigen Rechtsgrundlagen mehr, da der räumliche Geltungsbereich des OWiG fehlt:
„Vorschrift aufgehoben durch das „Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.April 2006“. Im Jahre 2007 hieß es dann: „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).“
Strafzettel sind wegen fehlender Rechtsgrundlagen ungültig!
Fragen Sie bei Ihrem Ordnungsamt, ihrem Bürgermeister, ihrem Oberbürgermeister nach und berufen Sie sich auf: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
Eine Verteilung dieser Information ist ausdrücklich erwünscht!
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