Das Geschäft der Banken mit den Zwangsversteigerungen
(Kam per Post ins Büro) Wer schon einmal bei Zwangsversteigerungen im Gerichtssaal war, wundert sich, wie locker Banken Immobilien zu Beträgen versteigern lassen, bei denen sie eigentlich erhebliche Verluste einstecken müssten.
Machen die Banken bei Versteigerungen also tatsächlich Verluste? Mitnichten! Wer hinter die Kulissen schaut, wie heute bei den Banken gearbeitet wird, bemerkt, dass die Zwangsversteigerungen riesige Gewinnpotentiale enthalten. Schauen wir uns einmal dieses Spielcasino an:
Ein Darlehensnehmer kommt in Zahlungsschwierigkeiten, weil er seinen Arbeitsplatz wegen der Wirtschaftskrise verliert. Die Bank kündigt sein Darlehen und auch sämtliches Flehen nützt nichts, das Angebot niedrigere Raten zu zahlen oder noch andere vorhandene Werte, wie Grundstücke verkaufen zu wollen, werden mit einem Achselzucken von der Bank abgetan. Es kommt zur Zwangsversteigerung. Nehmen wir einmal an, die ursprüngliche Kreditsumme beläuft sich auf 300.000,- €, davon sind bereits 100.000,- € getilgt. Das Haus wird nun für 100.000,- € versteigert.
Die Bank erhält von dem Ersteigerer 100.000,-€. Damit hat die Bank eine, um diese Summe höheres Kapital. Dieses kann sie bei der EZB direkt wieder für eine Kreditaufnahme einsetzen. Sie erhält die 30-fache Summe an Kredit von der EZB zu einem Zinssatz von zurzeit 1%. Die (in Worten) dreißigfache Summe von 100.000,- € sind 3 Millionen. Damit lässt sich doch sehr gut am Roulettetisch der Börse arbeiten. Rechnen wir mal mit einem Gewinn um zurzeit ca. 20 % dann macht das einen Gewinn von 50.000,- € pro Monat aus.
Rechnen wir nun einmal die Gewinnspanne einer solchen Zwangsversteigerung aus:
Bei der normalen Abzahlung durch den Kreditnehmer hätte die Bank bei einem Zinssatz von 5,5%* anfangs ca. 16.500,- € pro Jahr oder ca. 1.375,- € pro Monat erhalten. Umso länger das Darlehen läuft, umso geringer wird dieser Betrag, denn dafür steigt ja gleichzeitig die Tilgung. Umso älter also ein Darlehensvertrag ist, umso weniger Interesse hat die Bank diesen weiterlaufen zu lassen.
Dagegen steht nun der Gewinn von ca. 50.000,- € pro Monat, den die Bank an der Börse machen kann und dies nur bei einer einzigen Versteigerung. Und was passiert mit den 100.000,- €, die der Kreditnehmer nach der Versteigerung der Bank noch schuldet? Diese muss er natürlich noch brav zurückzahlen oder es wird halt das Konto gepfändet und zum Leben bleibt ihm noch der Sozialsatz.
Selbst wenn die Bank nicht mit dem Geld an der Börse zockt, sondern wie eigentlich gedacht, als Kredite an die Wirtschaft weitergibt, kann sie durch die Verdreißigfachung der Summe noch einen lockeren Gewinn von 13.750,-€ pro Monat machen (bei einem Zinssatz von 5,5% – bei Kontokorrentkrediten ist der Gewinn ja noch viel höher).
Damit ist nun eindeutig geklärt, warum die Banken die Darlehen, besonders von Krediten, die schon weitestgehend abgezahlt sind, am liebsten loswerden wollen.
Und woher kommt das Geld bei der EZB? Das ist doch ganz klar – das sind Steuergelder von den Bürgern, die die Darlehen bekommen haben.
Fassen wir also zusammen: Der Bürger zahlt seine Steuern – Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Kaffeesteuer, usw. und dafür kann er bei der Bank einen Kredit aufnehmen, für den er Zinsen zahlen muss. Er zahlt also erst und dann zahlt er dafür noch einmal? Dann kommt die Bank und wirft ihn aus dem Darlehensvertrag – das Haus ist weg, die Schulden bleiben – und die Bank macht mit den Steuern, die ja eigentlich den Bürgern gehören, das große Geschäft.
Kommen wir zur gesetzlichen Grundlage:
1. Wie im Infoblatt „Die Fragwürdigkeit der meisten Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungen“ bereits ausgeführt, fehlt den meisten Zwangsversteigerungen die gesetzliche Grundlage, da viele Menschen heute unverschuldet nicht mehr die Kredite zurückzahlen können. Aufgrund des § 275 und § 280 BGB dürften in diesen Fällen gar keine Zwangsversteigerungen stattfinden.
2. Beliebt bei den Banken ist auch der Weiterverkauf von Darlehensverträgen. Die Banken, die mit großen Verlusten durch schiefgegangene Börsengeschäfte kämpfen, kommen natürlich auch auf die Idee, die Darlehensverträge zu verkaufen. Damit kommen sie wieder zu Kapital und können an der Börse munter weiterspekulieren, nach obiger Rechnung.
Nach dem BGB ist aber so ein Verkauf ohne Einwilligung des Vertragspartners, in diesem Fall des Kreditnehmers nicht möglich, denn es müssten Teile des Vertrages geändert werden.
a. Kreditpartner sind die betreffende Bank und der Kreditnehmer. Das kann ohne Kündigung nicht geändert werden.
b. Verkauft die Bank den Kredit ohne Wissen des Vertragspartners weiter, so kommt dies einer Täuschung gleich. Schließlich sucht sich der Kreditnehmer gezielt seinen Vertragspartner aus und hat für die Auswahl bestimmte Kriterien für sich festgelegt, z.B. Vertrauenswürdigkeit, Kapitalstärke, Bekanntheitsgrad usw.
c. Es gab schon Fälle, wo die Kredite von den Käufern wiederum weiterverkauft wurden und abermals verkauft wurden. Zum Schluss wusste niemand mehr, wo die Grundschuldbriefe abgeblieben sind. Schließlich verlangten die Käufer sogar die gesamte Grundschuld, obwohl der größte Teil bereits getilgt war.
Das ist nicht nur Täuschung, sondern Betrug und Diebstahl. Hier werden Rechtsansprüche erhoben, wo keine sind. Die Bank hat hier bereits getilgte Darlehensanteile als angebliche Ansprüche mitverkauft. Obwohl hier Kapitalverbrechen vorliegen, ermittelte unseres Wissens die Staatsanwaltschaft mal wieder nicht.
Achten Sie deshalb beim Vertragsabschluss darauf, dass auch tatsächlich Unterschriften von den Bankkaufleuten geleistet werden. Die Ungesetzlichkeiten der Justiz greifen zurzeit auf Banken und Versicherungen über. Die Faksimile-Unterschriften sind bei den Verträgen oft kaum von echten Unterschriften zu unterscheiden. Außerdem fehlen meistens die Vornamen dieser Personen und die Namen stehen nicht in Druckschrift noch einmal darunter, wie es eigentlich sein müsste. Es fehlen manchmal auch die Angaben über den Firmensitz, bzw. die Filiale, die den Vertrag aufgesetzt hat. Dafür werden scheinheilig Umschläge mitgeschickt, auf denen die Adresse dann aufgedruckt ist und der Kunde denkt noch, dass es ein besonders toller Service der Bank ist.
Genauso wie in der Justiz werden aber Schreiben, in denen es um nichts geht, sogar oft von zwei Bankkaufleuten unterschrieben, mit den Vor- und Familiennamen in Druckschrift darunter, wie es gesetzlich eigentlich immer gefordert ist. Der Beweis dafür liegt uns von der Hypo Vereinsbank alias Uni Credit Bank direkt vor. Sie geben als Begründung für die Faksimileunterschriften ein angebliches BGH-Urteil an, ohne bis heute ein Aktenzeichen dafür zu nennen.
Mit der Verweigerung der Unterschrift, verweigern sich die Banken evtl. Schadensersatzklagen, denn nach der ZPO haben nur unterschriebene Verträge Beweiskraft:
§ 416 ZPO Beweiskraft von Privaturkunden**
Privaturkunden begründen, sofern sie von den Ausstellern unterschrieben oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sind, vollen Beweis dafür, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind.
* Anmerkung: Auch wenn die Zinssätze zurzeit niedriger sind, ist der Gewinn immer noch gigantisch.
** ZPO ist mangels räumlichen Geltungsbereichs ungültig.