Nettes Schreiben an die Gemeinde Künzell zur sogenannten Meldepflicht
Gemeinde Künzell, Herrn Peter Meinecke*, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Fulda, 20. Februar 2014, Bürgerbüro-Schreiben vom 18. Februar 2014
Geschätzter Herr Meinecke* geschätzte anonyme Mitarbeiter,
vielen Dank für das Schreiben Ihres Mitarbeiters aus dem Bürgerbüro vom 18.02.2014, welches ich aufmerksam gelesen und nachfolgend umfänglich begründend zurückweise:
Ich berufe mich bei Ihren Wunsch der Anmeldung in meiner Entscheidung und damit verbundenem Handeln bestärkt auf § 28 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) sowie auf §7 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und verweise vorsorglich auf §119 BGB, weil mir als Mensch in Verantwortung erhebliches Unbill durch eine Unterschrift unter derartigen Dokumente entstehen würde: Abgabe der Verantwortung und Bevormundung.
Und wie Sie wissen, enttarnt sich die BRD als Rechtsnachfolgerin des 3. Reichs, wie die ZDF-Nachrichten vom 03.02.2012 beweisen. Und auf solch einer Basis werden keine Verträge, die letztlich nur einseitige Willenserklärungen sind, gemacht. Das gilt auch für die Anwendung von Steuergesetzen aus der Nazi-Zeit, wie wir beide umfänglich wissen.
Im Weiteren sehe ich, da ich keine Erlaubnis auf Veröffentlichung meiner privaten Daten gegeben habe, einen Verstoß gegen Ihr Datenschutzgesetz, verbunden mit der obligatorischen Frage, wie Sie an meine privaten Daten kommen.
Die „Gemeindeverwaltung Künzell“ selbst ist – nach Prüfung bei Dun & Bradstreet“ – ein eingetragenes Unternehmen mit dem ich, als beseelter Mensch keinen Handelsvertrag habe und auch nicht eingehen will. In diesem Zusammenhang bitte ich, erlauben Sie mir die nachfolgende, flapsige Bemerkung: von weiteren „Werbeschreiben“ abzusehen.
Ebenso ein freundlicher Hinweis zum Ordnungswidrigkeitengesetz: Es ist mit der Verkündung des 2. BMJBBG mit Geltung zum 30.11.2007 durch Aufhebung des EGOWiG aufgehoben worden, siehe Artikel 57 BMJBBG. Dort stand als räumlicher Geltungsbereich „Deutsches Reich“. Wenn man das OWiG selbst mit einem schmunzelnden Auge betrachtet, wundert man sich, dass es zudem nur auf Schiffen und Luftfahrzeugen gelten soll, siehe §5 OWiG. Zudem leidet es in seinem §135 OWiG an seiner eigenen „grundsätzlichen Wirksamkeit“.
Falls sich Ihre Mitarbeiter zu weiteren Schreiben – aufgrund ihrer weisungsgebundenen Dienstverhältnisse und in Anbetracht der Sicherung ihrer Existenzgrundlagen – hinreißen lassen, formuliere ich eine fürsorgliche Bitte, dass Sie Ihre Dokumente nach Ihren Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), im Näheren den §37 VwVfG sowie nach §§ 125, 126, 126a sowie §823 BGB rechtswirksam, also lesbar mit Vor- und Zuname ohne Zusätze unterschreiben.
Im Weiteren ein Hinweis zum Zusatz „i. A.“ in Ihren Schreiben: (BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 – BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02 – BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87). Das bedeutet, dass mir jemand bitte ein Schreiben schickt, der für das, was er schreibt, auch selbst Verantwortung trägt.
Ich las den Begriff „Amt“ auf Ihrem Schreiben und verweise auf das BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52, im Näheren verweisend auf den Leitsatz 2 und ich freue mich an dieser Stelle auf notariell beglaubigte Kopien aller Amtsausweise, die alle in diesem Schreiben angesprochenen Akteure zu den hoheitlichen Aufgaben befähigen.
Gern sind Sie alle zu unseren Vorträgen zum Thema „Von Rechtssystemen und Welthintergründen“ eingeladen, die einen Ausweg aus der kollektiven Sackgasse hinüber in die Neue Zeit für jeden bedeuten. Sicher auch einmal in Ihrer Nähe – aktuell in ganz Deutschland. „Es ist eine Zeit des Wandels. Das Alte vergeht bereits von selbst.“
Liebe Grüße
Alexander
P.S. Ich vergaß: Wir sind offiziell besetztes Gebiet. Beweise sind mittlerweile offenkundige Tatsachen. Also gelten die „Haager Landkriegsordnung“ sowie sie SHAEF-Gesetze.
* Herr Meinecke ist der Bürgermeister