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Corona – So manches darf einfach nicht vergessen werden

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(v1.4, Überschrift geändert) Eben gerade erreicht mich eine E-Mail mit diesem Foto und diesem Link.

Der Link verweist auf www.jura.fu-berlin.de und es geht um die fehlende Staatshaftung lt. BVerfGE 61, 149ff 19.10.1982 – 2 BvF 1/81: Einleitungsformel: „Das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (Bundesgesetzblatt I S. 553) ist mit Artikel 70 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig.“


Musikalische Nachbehandlung:

Nachtrag: Bei allem „Corona-Gedönse“ geht es darum, der Bevölkerung auf der einen Seite ihre aktive Teilnahme am Faschismus und ihre Denk-und Verhaltensmuster vor Augen zu führen, die ihre Ursache in der gewohnten Erziehung zur Gehorsamsbereitschaft und Entsprechung findet, verbunden mit der anerzogenen Vorstellung, dass etwas, jemand oder das Leben einem gehören würde und es anerzogen außer der Existenz nur noch das Nichts und die gesellschaftliche Ausgrenzung auf ihn wartet, überlagert die Verlustangst und die Angst vor möglichem Schmerz jedwedes Denken.

Nachtrag, 19.09.2023 : Ich habe eine Anfrage per E-Mail gestellt. Die Antwort dazu lautete: „Sie hatten uns eine Anfrage in Bezug auf unser Schreiben zukommen lassen. Das Schreiben ist letzte Woche versandt worden, hat sich aber bereits erledigt, da die Stiko ihre Empfehlung inzwischen abgegeben hat und die Staatshaftung damit greift. Da die Impfungen sowieso erst in dieser Woche losgegangen sind, hat das keine Relevanz erlangt.“