Ei, der Daus
„In der deutschen wie in der internationalen Diskussion über das Schicksal der deutschen Ostgebiete und ihrer Bevölkerung spielen völkerrechtliche Argumente eine wesentliche Rolle. Die Eingliederung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie in den polnischen und den sowjetrussischen Staatsverband wird von diesen Staaten als endgültig und rechtmäßig bezeichnet, während die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf die Notwendigkeit einer Regelung durch einen künftigen Friedensvertrag verweist. Die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik ist weithin von der aus verletztem Rechtsgefühl genährten These bestimmt, die Annexion jener Gebiete und die Vertreibung von Millionen deutscher Bewohner aus ihnen habe gegen das für sie wie für alle Völker und Volksgruppen geltende „Recht auf die Heimat“ verstoßen. Die Wiederherstellung der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 wird darum aus Gründen nationaler Ehre und um der Erhaltung des geschichtlichen und kulturellen Bestandes unseres Volkes willen, aber auch als Verwirklichung eines klaren Rechtsanspruches gefordert.“
Quelle: Evangelische Kirche Deutschlands
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