Nix mit Pflichtversicherung
Haben Sie ein Kraftfahrzeug und fahren damit durch die Gegend? Dann haben Sie das sicher bei der Firma „Straßenverkehrsamt“ angemeldet, weil Ihnen ja immer gesagt wurde, dass man das ja machen muss.
Tatsächlich muss man das aber gar nicht, denn es existiert keinerlei Pflicht, was auch immer wo auch immer anzumelden. Schon gar nicht muss man ein Kfz. bei einer Firma mit Namen „Straßenverkehrsamt“ anmelden.
Kürzlich hinterließ uns einer unserer Leser einen Kommentar und beschrieb in diesem ein interessantes Erlebnis, welches wir niemanden vorenthalten möchten.
Hier nun daher der Originalkommentar des Lesers:
Ich erzähl euch mal was ich gemacht habe.
Ich weiß, dass seit dem Putsch im Oktober 1918 hier in unserem Deutschen Lande nichts mehr gilt, keine Gesetze und alles nur noch Firmen sind, als sich ein Scheidemann auf den Balkon stellte und eine Republik ausgerufen hat – übrigens ein Angestellter der Firma SPD und ohne jegliche Legitimation des Deutschen Volkes.
Ich habe mir gedacht, ich werd mich jetzt mal auf die Spielwiese der BRD begeben und Ihre eigenen ungültigen Gesetze gegen sie verwenden.
Angefangen habe ich mit einem Anruf bei den sogenannten „Behörden“, „Ämtern“, „POLIZEI“ und habe nur eine Frage gestellt: Gegen welches Gesetz verstoße ich, wenn ich mit einem unangemeldeten Fahrzeug herum fahre?
Alle gaben mir die gleiche Antwort: Verstoß gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes.
Alles klar. Nummernschilder abgebaut und mein Fahrzeug abgemeldet und weiter gefahren bis endlich mal eine Kontrolle kam, denn ich wollte ja mal so ein Gericht der „BRD“ besuchen.
Dann endlich Gerichtstermin. Meine Baustelle war in der Nähe also gleich mit dreckigen Arbeitssachen ins Gebäude.
Dann kam der mit der schwarzen Kutte und der Anwalt eines unbekannten „Staates“ (Staatsanwalt) herein und lachten mich komisch an, zwecks Arbeitssachen.
Als erstes wollte der mit der schwarzen Kutte wissen, wie ich heiße und welche Staatsangehörigkeit ich habe.
Ich bin der … und Staatsangehörigkeit kann ich ihnen nicht beantworten.
Sie sind doch deutscher Staatsangehöriger?
Ich denke schon, nur wie die genaue Bezeichnung „des Deutschen Staates“ ist kann ich Ihnen nicht beantworten.
Also geboren in der „BRD“. Demnach bin ich „Staatsangehöriger“ der „BRD“ aber im Beamtenbesoldungsgesetz stand bis 2008: Der oberste Dienstherr aller Beamten ist das Reich. Demnach bin ich auch Reichsangehöriger.
Jetzt steht da drin: Der oberste Dienstherr aller Beamten ist der Bund. Demnach bin ich auch „Staatsangerhöriger“ von der Bund.
Nach dem Grundgesetz bin ich aber „Staatsangehöriger“ der Weimarer Republik und nach dem Personalausweis, welcher ja gültig sein soll, bin ich auch „Staatsangehöriger“ von DEUTSCH.
Wieder alles ruhig und auf einmal hat der „Staatsanwalt“ das Wort:
Ihnen wird vorgeworfen gegen den § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes verstoßen zu haben.
Der lautet: Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. (https://dejure.org/gesetze/PflVG/1.html)
Ich fragte dann nur mal diesen „Staatsanwalt“: Warum benutzen Sie ein Gesetz, obwohl sie wissen, dass dieses nicht für Sie gilt?
Er fing an zu stottern und wurde ganz bleich im Gesicht und sagte: Wie meinen sie das?
§ 2 lautet: § 1 gilt nicht für die Bundesrepublik Deutschland, die Länder, Gemeinden usw…(https://dejure.org/gesetze/PflVG/2.html)
Wieder alles ruhig und ich sagte dann nur noch, dass ich mir die Frage stelle, wer denn hier in diesem Raum eigentlich gegen das Gesetz verstoßen hat.
Auf einmal hieß es: Wir machen erstmal eine Pause.
Dann gings weiter und der mit der schwarzen Kutte sagte gleich: Verfahren eingestellt und wollte das Urteil sprechen.
Ich sagte: da möchte ich aber nicht dabei sein, denn ich stelle mir grad die Frage, für welchen „Staat“ der „Anwalt“ denn eigentlich tätig ist, da die „Bundesrepublik Deutschland“ aus der Staatenliste der Vereinten Nationen gelöscht wurde und welches Volk gab Ihnen die Legitimation, in dessen Namen Urteile zu fällen denn sie sprechen ja Urteile im Namen eines unbekannten Volkes.
Tut mir leid, aber wenn ich noch länger hier bleibe und ich Sie weiterhin unterstütze, mache ich mich womöglich strafbar wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
Auf Wiedersehen… und bin raus, wieder auf meine Baustelle.
2 Wochen später kam dann ein Schreiben: Verfahren eingestellt. Hat Spaß gemacht. 🙂
Anm. d. Red: Ein Kfz anmelden…? Und dann auch noch bei einer Firma…!??
Quelle: Newstopaktuell