Die Grundsteuer und das Wahlgesetz
(v1.5) Weil es sich ganz nett zum Abwicklungsprozess hinzugesellt, mag dieser Gedankengang zum Weiterdenken gedacht sein. In der Annahme, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 ( – 2 BvF 3/11 -, – 2 BvR 2670/11 -, – 2 BvE 9/11 -) wurde das Bundeswahlgesetz als unheilbar und „verfassungswidrig“ deklariert. Damit wurde das Bundeswahlgesetz vom 07.05.1956 rückwirkend „weggeschossen“, was wiederum auch bedeutet, dass nach diesem Akt, keine legitime Regierung (nur Gierige brauchen eine Re-Gierung) seit 1956 am Werk war, die hätte geltende (das Wort „gilt“ ist immer ein Hinweis auf eine Fiktion) Gesetze erlassen können, also eine rückwirkende „Luftnummer“.
Was jetzt kommt, erweist sich deshalb etwas widersprüchlich, da mit der rückwirkenden „Verabschiedung“ des Bundeswahlgesetzes (zum 25.07.2012) auch das Bundesverfassungsgericht seine legitim-rechtliche Existenz aufgegeben hat. Im Grunde ist es nur ein weiterer Akt, der einer Fiktion entspringen kann:
Mit dem 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) auch die Berechnung der Grundsteuer für „verfassungswidrig“ erklärt und der Bundesregierung (die ohne Legitimation, siehe: Bundeswahlgesetz) hat bis Ende 2019 Zeit eine Lösung zu entwickeln.
Das wiederum bedeutet, dass seit dem 10.04.2018 keine Zahlungspflicht für Grundsteuern mehr besteht*. Dieser Zustand gilt (:-D) solange, bis es eine gesetzliche(!) (Neu)Regelung gibt. Die im Kern nicht stattfinden kann, weil ja auch nur aus Gewohnheitsrecht gewählt wurde und die notwendige Legitimation fehlt, Gesetze (Regelwerke der Fiktion) überhaupt zu beschließen.
Es ist ein guter Ansporn, das Verhalten – durch Wahlen die eigene Stimme in fremde Hände zu legen – mal zu ändern und die Verantwortung nicht abzugeben. Denn am Schluss trägt der Wähler ja sowieso wie das Kreuz, was bei der Wahl „weggegeben“ hat. Also kann er es gleich lassen. Somit entpuppt sich der Akt der Wahl als ein Verdrängungskonzept, um andere zu beauftragen, Symptome des Systems zu beseitigen – vereinfacht ausgedrückt.
P.S. Kann mir nochmal jemand das PDF mit dem Gewohnheitsrecht zuschicken? (Das ist ein Scherz!)
*Nachtrag: Gestern hat mich jemand freundlicherweise darauf hingewiesen, dass die bisherige Regelung zur Berechnung weiter „gelten“ soll. Das wiederum bedeutet eine Steilvorlage zur Finanzierung maroder Gemeinden und deren Ausgaben für die Versorgung von Flüchtlingen. Dadurch beschleunigt sich der Verfallsprozess weiter.