shaef
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Jemand bat mich darum

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(v1.25, geänderte Überschrift) Da ich seit 2012 offiziell (seitens der UN-Betreuungseinrichtung) kein „Deutsch“ mehr habe und nach dem überpositiven Recht (Vernunftrecht, Naturrecht) lebe und handle, was ein ständiger Entwicklungsprozess ist, wurde ich im Rahmen der Rechtsfiktion (positives Recht, vom Menschen künstlich geschaffen) die Tage gebeten, einen Brief zu verfassen, da innerhalb des positiven Rechts, also innerhalb der alten Weltordnung so an künstliche Regelwerke geglaubt wird, mag ich diesen hiermit veröffentlichen.

Werte…

mit diesem Schreiben erhalten Sie Ihre Schreiben zu meiner Entlastung zurück. Ich habe meinen Willen bereits in einem Schreiben an Vorname Name Adresse zum Datum zum Ausdruck gebracht und will mit der Sache nichts zu tun haben, hin oder her, ob mir etwas zusteht oder nicht – gleich ob welche Fristen gelten oder nicht.

Begründung
Sicher wurde bei den bisherigen Bemühungen nachfolgendes übersehen, was Sie vermutlich nicht wissen. Im 2. BMJBBG (https://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm) vom 23.11.2007, verweisend auf Art. 4 „Gesetz zur Bereinigung von Besatzungsrecht, verweisend auf §2 „Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht“, werden das erste, zweite, dritte und vierte Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder aufgehoben. Die Aufhebung einer Aufhebung ist eine Wiedereinsetzung.

Gregor Gysi selbst hat im TV-Fernsehen am 08.08.2013 öffentlich nochmals darauf hingewiesen, dass das Besatzungsstatut noch gilt.

In der Hessischen Verfassung steht (Anmerkung: auch am heutigen Tag) im Artikel 159: „Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“

Worauf ich hinaus will, ist im Kern recht einfach: Es gelten nach wie vor auch die S.H.A.E.F-Gesetze, was auf der Webseite der Bayerischen Staatskanzlei sogar bestätigt wird, im Näheren dass das S.H.A.E.F-Gesetz Nr. 52 über die Sperrung und Überwachung von Vermögen weiterhin angewandt wird und demnach vollumfängliche Geltung hat (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLfFV-1?AspxAutoDetectCookieSupport=1).

Daraus folgert sich ein für mich klares Handeln, was über jenen Rechtsraum hinausgeht, den Sie im vorliegenden Fall zur Reglung einer Erbschaft in Anwendung bringen mögen.

Im Weiteren verweise ich auf S.H.A.E.F-Gesetz Nr. 2, Artikel V, Punkt 9, dass niemand als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren darf, der keine Zulassung von der Militärregierung hat.

Darüber hinaus gilt für Sie die Notariatsreform vom 01.01.2018 im gesamten Bundesgebiet, die Notare als „freie Notare“ in die Privatwirtschaft entlässt und Sie seit diesem Datum privatwirtschaftlich, also unternehmerisch tätig sind, was nachfolgende Auswirkungen hat:

An dieser Stelle erkläre ich Mensch Vorname Name – vorübergehend in der Rolle der natürlichen Person – letztmalig, dass ich mit der Erbschaftsangelegenheit nichts zu tun haben will und Sie weitere Kontaktaufnahmen und Bedrängungen durch ihre oder Schreiben anderer Institutionen unterlassen und verweise auf EU-Recht, im Näheren auf Art. 21 DSGVO und lege Widerspruch über die weitere Nutzung der personenbezogenen Daten meiner natürlichen Person ein, in Verbindung mit Art. 17 DSGVO und der unverzüglichen der Löschung der personenbezogenen Daten zu meiner natürlichen Person.

Mit freundlichen Grüßen

Nachtrag: Das Schreiben bewegt sich im Rahmen der alten Ordnung, mit den künstlichen Regelwerken des positiven Rechts.