Bundestag und Regierung faktisch aufgelöst!
(RFD, Uwe Voßbruch, 29. Juli 2012)
Hallo liebe Leser,
aus besonderem Anlaß haben wir die Berichterstattung unterbrochen und wenden uns einem aktuellen, wichtigen Thema zu. Lesen und Nachdenken. Im zweiten Teil berichtet ein Rechtsanwalt über seine Sicht der Dinge. Wir haben an seinem Beitrag kein Wort geändert und möchten feststellen, das wir diese Niederschrift als Zitat hier wiederholen!
Teil 1 des Berichtes
Der Bundesadler mit 6 Schwingen. Dieser Adler ist international erkannt und ist das wahre Hoheitszeichen des Deutschen Reiches. Diesen Bundesadler findet man auf dem Reisepass-Umschlag und sämtlichen Behördenstempeln des Bundes. Warum fehlt dann beim Bundes-verfassungsgericht eine Federschwinge?
BVerfG, 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts. Damit steht fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war! Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur von
den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind und ob Schadensersatzoder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. WelcheBesoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
Es wird jedem geraten, dies auch selbst tun, in anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Vefassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von
Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahl-gesetzes stattfanden.
Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit. Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.
Hierzu noch ein Gesetzestext der eigentlich alles aussagt:
StGB § 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.
Teil 2 des Berichtes (RA Lutz Schäfer)
Original-Zitat von einer öffentlichen website, wobei der Verfasser für den Inhalt selbst verantwortlich ist!
RA Lutz Schäfer zu Urteil BVERFG vom 25.7.2012 – 2 BvE 9/11 -Bundeswahlrecht
Veröffentlicht am 27. Juli 2012
25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger!
Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müßte dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?
Ganz einfach: Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahl
gesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war.
Was folgt daraus?
Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, daß eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist!
Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen!
Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen.
Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, daß wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.
Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne daß sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!
Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden.
Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.
Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.
Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!
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RA Lutz Schaefer
Fußnote von Uwe Voßbruch : Wir sind sehr gespannt, was sich diverse Damen und Herren der Politik und der Justiz nun wieder einfallen lassen um rechtswidrig an der Macht zu bleiben und das Volk zu betrügen – wir sind sehr gespannt!