Personalausweis, Reisepass keine ausreichenden Dokumente
Mario Benkert bringt es mit dem Thema der Staatsangehörigkeit auf den Punkt. Wenn mit Personalausweis und Reisepass keine Dokumente sind, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach 116 (1) GG bescheinigen, kann es wohl auch keine gültigen Wahllisten und stattfindende Wahlen geben.