Rundfunkbeitrag? Ade!

Lesezeit: ca. 8 Minuten

GEZEin Gastbeitrag der Rechteinhaber
ARD/ZDF-Haftbefehle: Wer hat Angst vorm Schwarzen Mann?

Der Beitragserpressungsservice von ARD und ZDF ist Ihnen auf den Fersen..?! Sie glauben, Sie sind schwach..? Man droht Ihnen mit Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung oder gar Verhaftung..? Sie haben Angst vor dem Gefängnis und wollen lieber zahlen? Tun Sie das nicht, denn Sie sind gar nicht schwach. Ganz im Gegenteil – Sie sind äußerst stark…

Niemand kann einen freien Menschen zwingen, bestimmte Informationen zu kaufen. Und wenn doch, dann kann dieser Mensch nicht frei sein.!
Gerhard Wisnewski

Ist das Nordkorea oder China? Der Iran oder Russland? Sie kommen »zu nicht genehmer Zeit«. Sie bringen “Polizei(R)” mit. Sie fordern zwangsweise Geld für ihre staatliche Propaganda und liefern den »säumigen Zahler« in das nächste Gefängnis ein. Über 20 Staatssender verbreiten jeden Tag staatliche Propaganda und treiben bei den Bürgern dafür zwangsweise an die acht Milliarden Euro ein. Wer nicht zahlt, dem wird mit Lohnpfändung oder mit Haft gedroht.

Die Antwort auf die Eingangsfrage lautet natürlich, dass es sich um die Bundesrepublik (von) Deutschland handelt. Böse Zungen haben ja schon immer behauptet, dass wir in einem stalinistischen beziehungsweise faschistischen System leben. Und man muss ihnen recht geben. Denn die Verweigerung von Informations- und Gedankenfreiheit ist nun mal eines der Hauptmerkmale eines totalitären (kriminellen..!)* Systems..

Gebührenboykott: Überschaubares Risiko Anders als ein Steuerboykott beinhaltet ein Boykott der rechtswidrigen Zwangsgebühr ein überschaubares Risiko. Aufgrund der relativ geringen Forderungen und offenen Beträge fallen nur geringe Säumnisgebühren, Zinsen, Vollstreckungskosten und Ähnliches an. Das USA/Merkel-System ist bei der Zwangsgebühr aus drei Gründen äußerst verwundbar:

  1. ist die Gebühr tatsächlich »von vorne bis hinten« rechtswidrig!
  2. kann sich den Widerstand dagegen fast Jeder leisten!
  3. Strotzen die Forderungen, “Gebühren- und Vollstreckungsbescheide” nur so von Fehlern und Formfehlern!

Millionen Beitragsbescheide und Vollstreckungsersuchen ungültig?!

So könnten (sind)* Millionen Beitrags- und Vollstreckungsbescheide ungültig sein. Worüber (natürlich) kaum jemand berichtete: Im Frühsommer 2014 hat das System der öffentlich-rechtswidrigen Medien einen schweren Schlag hinnehmen müssen. Alle Beitragsbescheide und vor allem Vollstreckungsbescheide sind demzufolge fragwürdig..? NEIN NICHTIG..!*

Am 19. Mai 2014 erlitt der ARD/ZDF-Beitragsservice eine krachende Schlappe vor Gericht. Liest man die Urteilsbegründung des Landgerichts Tübingen (Az. 5 T 81/14), kommt man aus dem Staunen nicht mehr heraus. Die öffentlich-rechtswidrigen Anstalten können nicht nur nicht ordentlich berichten, sie können nicht einmal ordentliche Rechnungen schreiben – in diesem Fall Beitragsbescheide und Vollstreckungsersuchen..

Das Urteil der Richter über die Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice fiel verheerend aus: Note sechs, setzen. Lesen Sie sich dieses Urteil genau durch und geben Sie es Ihrem Rechtsanwalt. Liest man nämlich die Ausführungen des Gerichts, kann man kaum fassen, was der Beitragsservice für “Dokumente” verschickt.. Hier ist das “Urteil” zu finden: http://openjur.de/u/708173.html

Dubioser Absender
In dem Verfahren ging es um die Zwangsvollstreckung einer Beitragsforderung des ARD/ZDF-Beitragsservices, die von dem »Beitragszahler« (also dem angeblichen Schuldner) angefochten worden war. Am 6. Dezember 2013 hatte der Beitragsservice an den Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Nagold ein Vollstreckungsersuchen geschickt, also den Antrag, angebliche Beitragsrückstände bei dem Beitragszahler (Schuldner) zu vollstrecken.

Die Fehler fingen schon damit an, dass in dem Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice der »Forderungsgläubiger« nicht korrekt angegeben war, also derjenige, dem das Geld angeblich zusteht und der es fordert, in diesem Fall der Südwestrundfunk. Statt »Südwestrundfunk« (mit allen maßgeblichen Kontaktdaten) stand da ein ganzes Sammelsurium von merkwürdigen Absenderkonstruktionen wie »Südwestrundfunk ARD ZDF Deutschlandradio« oder »ARD ZDF Deutschlandradio, vertreten durch den Vorstand, Beitragsservice«.

Statt der Daten des Forderungsgläubigers (also Südwestrundfunk) wurden »lediglich die vollständigen Daten des mit der Beitreibung befassten Beitragsservice« angegeben..!

Watschn für ARD-und-ZDF-»Beitragsservice«
Watschn Nr. 1:
»Korrekt hätte die Gläubigerin umfassend und eindeutig angegeben werden müssen«, so das Gericht. »Ebenso hätte klargestellt werden müssen, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice lediglich im Vollstreckungsverfahren eine Forderung des Südwestrundfunks für diesen geltend macht.« Bereits wegen dieses Mangels ist ein Beitrags- oder Vollstreckungsbescheid »für die Tonne«: »Schon das Fehlen des richtigen Gläubigers in den angefochtenen Entscheidungen der ersten Instanz führt zu deren Aufhebung.«

Watschn Nr. 2:
Auf dem Vollstreckungsersuchen fehlten Dienstsiegel und Unterschrift des Behördenleiters: »Siegel und Unterschrift dienen dem Schutz des Betroffenen und der Rechtsklarheit aus der Sicht des Empfängers.«

Und so ging es immer weiter.

Die wichtigsten Punkte des Urteils:
»Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein.

  • Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht ›automatisch‹ erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift.
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. (..das wird de jure bestritten, dazu hatten wir schon div. Beiträge..!)*
  • Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid.
  • Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung.
  • Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.« (Quelle: openjur.de)

Komplett unseriöse Unternehmen
Die verpfuschten Bescheide und Vollstreckungsersuchen unterstreichen, dass es sich bei ARD, ZDF und ihrem »Beitragserpressungsservice« um komplett unseriöse Unternehmen handelt..! Wie nun also mit dieser Situation umgehen..?!

Das werden wir gerne im Teil II de jure erläutern, mit den richtigen Hinweisen zur Sache. Bis dahin.

Anm. d. Verf. sind mit (..) und * gekennzeichnet, die zitierte Quelle ist:
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/ard-zdf-haftbefehle-wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann-.html
Gerhard Wisnewski

P.S. Spruch des Jahres aus dem Internet: “..Ihr glaubt, die Scheiße steht euch bis zum Hals..?! Dann wartet mal ab, bis das System euch sagt, daß ihr euch hinsetzen sollt..!”

Herzlichen Dank

Seht auch: http://sommers-sonntag.de/?p=2498 und http://sommers-sonntag.de/?p=13331

Tobias

Auszug vom LG:
„Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht „automatisch“ erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt…“

Quelle und Rest auf: OpenJur
Quelle des Beitrages: Sommers Sonntag