Bitte selbst prüfen…

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(von http://derweisseknopf.de)

Offen gesagt, bin ich der Meinung, dass hier mächtig was im Argen ist.

BITTE LESEN!!! Zusätzliche Offenkundigkeiten nach § 291 *CPO (ZPO)

  1. Der Staat „Deutsches Reich“ besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973)
  2. Der Staat „Deutsches Reich“ hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG)
    (BBG = Bundesbeamtengesetz)
  3. Der Staat „Deutsches Reich“ hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)
  4. Der Staat „Deutsches Reich“ hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)
  5. Der Staat „Deutsches Reich“ hat eine Verfassung (Reichsverfassung von 1871; Änderungsstand: 28.10.1918)
  6. Die UNO hält die Feindstaatenklause (Charta Art. 53 und Art 107) (BRD ist Mitglied der UNO)
  7. Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 Bundesbeamtengesetz (BBG):
    § 185 (Weggefallen)Neu. Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
    Stand: 9. September 2009 Landesbeamtengesetz (LBG) § 226 / Reichsgebiet.
    Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand: 09.09.2009
  8. Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)
  9. Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)
  10. Die BRD hat keine Verfassung ( vgl. Art. 146 GG) „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
  11. Gesetze ohne Verfassung sind nichtig
  12. Die BRD-Staatsanwaltschaften haben mit Streichung des § 1 EG, ZPO, StPO, OWiG, GVG durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz zum April 2006 & das 2. Bundesbereinigungsgesetz im November 2007 sowie mit Streichung des § 1 EG, FGG zum 1.9.2009 ein tief greifendes Legitimationsproblem.
  13. BRD-Gerichte verfügen über keinen gesetzlich geregelten GVP (§ 21 e GVG).
  14. BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da § 15 GVG fehlt.
    (vgl. § 15 GVG)„Gerichte sind Staatsgericht“ dieses Gesetz fehlt für die BRD, ist für das Reich vorhanden.
  15. An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig. Den Beschuldigten darf der gesetzliche Richter aber nicht entzogen werden. ( vgl. § 16 GVG) Art. 101 GG – (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. § 16 GVG – Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
  16. BRD-Gerichte verletzen unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.
  17. Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. war der Geltungsbereich der BRD erloschen.
  18. Deutschland besteht bis heute in den Grenzen vom 31. Juli 1914 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)
  19. § 185 BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen von 1937 abgelegt.
  20. BRD-Personal kriminalisiert das Deutsche Volk bei seiner Selbstverteidigung mit zitierten Fakten bzw. Gesetzen, mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und Tatsache keine Beleidigung ist.
  21. Grenzen die BRD sind die Grenzen der Alliierten, zumal die Regierung der BRD in 1989 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das die BRD nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und auch 1914 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)
  22. Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
    (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
  23. Unsere Staatsangehörigkeit, ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913.
  24. Die BRD besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 – Landkreis Demmin) Zitat: Der Landrat von Demmin, 1. März 2006: „Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland …nicht gibt.“