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Das kam heute per E-Mail

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Es sind jetzt schon 5 offizielle Stellen (Bundes-, Landes- und Kreisverwaltungs-) Einrichtungen die jetzt bestätigen, dass das Grundgesetz zwar noch existiert, aber nur noch Bestandteil des bundesdeutschen Recht / Bundesrecht (= Bestandteil des allgemeinen Vertragsrechts (Privatrecht) = Bestandteil des UCC) ist. Das würde alles stimmen, wenn der 2plus4 Vertrag gültig und wirksam wäre, damit man beurteilen kann, ob das Besatzungsrecht tatsächlich 1990 und in letzten Schritten 2009-2012 restlos aufgehoben wurde.

Denn vor 1990 war das Grundgesetz zu 100% noch nicht privatisiert und dem Besatzungsrecht untergeordnet. Wir hätten es dann heute nur noch mit 2 Rechtsstatuten zu tun: 1. Privatrecht / Vertragsrecht (Bundesdeutsches Recht als Bestandteil des UCC) –> Willkürrecht, Recht des Stärkeren, juristische Person, „Deutscher ist, wer die Staatenlosigkeit besitzt …“ 2. Gültiges deutsches Recht (vor 1914): natürliche Person, „Deutscher ist, wer eine deutsch(e) Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaate innehat.“

Nun haben wir es leider aber mit einer RuStAG zu tun, die schon IMMER im Handelsrecht war. Wenn es aber die gültige RuStAG von 1913 ist und nicht irgendeine Phantasie (Ru)StAG oder StAG der BRD, dann ist aber immerhin die gültige RuStAG Bestandteil des gültigen Handelsrechts und somit weiterhin Bestandteil des deutschen Rechts.

Und auch wenn uns eine zusätzliche Staatsangehörigkeit (die handelsrechtliche RAG) vergeben wird, so ist im gültigen RuStAG ja die Bundesstaatenangehörigkeit indirekt enthalten und verankert (RAG und StAG gleichzeitig). Das bedeutet: Die gültige Staatsangehörigkeit in einem deutschen (Bundes-)Staat bleibt von der gültigen handelsrechtlichen Staatsangehörigkeit (Kolonieangehörigkeit) der RuStAG unberührt. Und nun noch was zum gelben Schein: Der gelbe Schein (Staatsangehörigkeitsausweis), den man in den Ausländerbehörden und Staatsangehörigkeitsbehörden der Kreise und Städte erhalten kann, ist, so wie er hier im Internet von Oberüber, Elsässer, Weidner und Co. präsentiert wird, eine plumpe, wertlose FÄLSCHUNG!

Sämtliche gelbe Scheine, die im Internet unter (Google Bilder) abgebildet sind und von einigen beantragt wurden, sind Dokumentenfälschungen, weil: 1. Der normale Sachbearbeiter des Ausländeramtes kann die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht auf Grundlage des gültigen deutschen Rechts vornehmen sondern nur auf Grundlage der bundesdeutschen „Schein“gesetze, da er nicht über die nötigen Gesetze verfügt. Falls also mal ein EINFACHER Sachbearbeiter einen Schein ausstellt, wird dieser Sachbearbeiter bewusst dazu gezwungen per Anweisung Urkundenfälschung zu begehen, indem er falsch stempelt, den Familiennamen nicht in Sperrschrift schreibt, das Datum nicht vollständig ausschreibt und nicht rechtswirksam unterschreibt.

Wie so oft sind in den deutschen Behörden meist nur die Direktoren und Fachbereichleiter für deutsches Recht zuständig. Im Landratsamt ist es der Landrat, in den Gerichten die Geschäftsführer/Direktoren bzw. Gerichtspräsidenten. Alle anderen Angestellten können und dürfen mit dem deutschen Recht nicht umgehen. Und nun habe ich noch erfahren, dass es einen gänzlichen anderen Schein als den hier immer präsentierten gelben Schein gibt, wenn man alles richtig macht und von den richtigen zuständigen Personen einfordert. Da werde ich nun auch nochmal nachhaken, was es damit nun wieder auf sich hat.