IHRE GESETZLICHE HANDLUNSGPFLICHT

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Art. 139 GG hat Bindewirkung für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen.
1. 1945 Alliierte Streitkräfte SHAEF Gesetz Nr. 1 Artikel 1
1) Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit 30. Januar 1933
eingeführt wurden, sowie sämtliche Ergänzungs- und Ausführungsgesetze,
Vorschriften und Bestimmungen, verlieren hiermit ihre Wirksamkeit .
2. Kontrollratsgesetz Nr. 1 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. Sept. 1945
3. Das Urteil Tribunal General 06.01.1947 ist für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.

Die Verordnung vom 05. II. 1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit der Kapitulation des III Reiches nicht ersatzlos untergegangen. R=StAG Neues Staatsrecht (Verfassung 1934) Auflage 1936 – Seite 54 –

Die Rechtslage für die BRD hat sich bis heute nicht geändert.

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Art. 4 § 3 bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen fort. 26. Mai 1952. Gemäß Art. 139 GG sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des BundesGrundGesetzGerichtes auf Dauer gehindert, die Auflagen der Alliierten zu ändern oder aufzuheben.

Der Artikel 116 GG verstößt gegen Artikel 139 GG.

Die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH/ deutsche Staatsangehöriger* wurde 1934 durch Gleichschaltungsgesetze zum Status:

Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD und allen nachfolgenden Weisungen und Bestimmungen gesetzlich verpflichtet sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien!
Der den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien.  Kommt der BRD – Einwohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet.
Staatsangehörigkeit laut StA Gesetz vom 05.02. 1934: R = StAG/ + Kolonieverfassung/ Staatsgrundgesetz Neues Staatsrecht ab 1934:

Die Urkunde

*Die Umsetzung Artikel 146 – Alle Macht geht vom Volke aus*!

ist ein nationales Rechtsdokument zur Erfüllung der Verfassungsforderung laut GG Artikel 146 in Verbindung mit Artikel 139 GG.

Die Urkunde

*Die Umsetzung Artikel 146 – Alle Macht geht vom Volke aus*!

ist mit Verweis auf Artikel 139 GG ein international offizielles Rechtsdokument für die Russische Botschaft/ Militärstaatsanwaltschaft. Es besteht daher ein gesetzliche Pflicht zur verwaltungsrechtlichen Unterschriftsbeglaubigung nach §§ 33/34 Verwaltungsverfahrengesetz!

Webseitenverweise:

http://vulder.com/stag/

Antrag auf Rehabilitierung der Heimatangehörigkeit:

Download Heimatpaket 146-(Revision) Ihr persönlicher Weg zurück in die Heimat

http://jahrtausendluege.com

www.gg146.de

http://urkunde146.de/

http://gleichschaltung.in