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Focus: Zum Thema „Reichsbürger“

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„Reichsbürger“ in Deutschland – Verfassungsschutz beobachtet Bewegung teilweise

Heiß und innig
Mittlerweile wird der Begriff „Reichsbürger“ recht einfach gehandhabt. Man kann darin den Versuch der Stigmatisierung erkennen, um alles, was nicht in konventionell-traditionelle Denk- und Verhaltensmuster passt, damit belegen zu wollen. Auch erkennbar, dass die Rechtslage in der Tat sich lediglich als reines Glaubensgebilde selbst(!) enttarnt. Das Stigma läuft nach dem Prinzip: „Du bist solange gut, solange mir dies gefällt.“ Das ist im Kern schon die ganze Nummer. Dass wir es mit grundsätzlichen Umwälzungen in Form eines Paradigmenwechsels zu tun haben, scheint kaum jemand öffentlich nachvollziehen zu wollen. Denn aus dieser Sicht, reduzieren sich „BRD“ und „DR“ insgesamt auf zwei subatomare Randerscheinungen in der Weltgeschichte.

Anmerkung: Der Beitrag „Bundesverfassungsgericht ohne Verfassung und mein damaliger veröffentlichter Kommentar dazu, wurden wohl vor kurzem gelöscht. Deshalb nochmals als „Nachlese“:
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