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Über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Teil 3

Lesezeit: ca. 12 Minuten

(v1.0*) Hat man sich erst einmal zum Kern durchgearbeitet, führt dies im nächsten Schritt dazu das Bisherige, was sich darum rankt, näher zu betrachten, ob es von seiner Bedeutung her noch so ist, wie bisher.

Die Fragen: „Woher kommen wir? Wohin gehen wir?“, kann man sich mit diesen bestimmt bis alle Ewigkeit auseinandersetzen, während man dabei auf jenen Bus wartet, dessen Fahrer man selbst ist.

„Woher wir kommen? Vom Aldi. Wohin wir gehen? Nach Hause.“

Nicht wenige, die ich in den letzten Jahren traf, wollten aus dem „System“ raus. Doch was das System war oder ist, schienen sie nicht wirklich zu wissen.
Sie waren in der Regel der Meinung, es handele sich bei dem „System“ um die BRD, und Merkel sei die Hauptverantwortliche, was nur zu den üblichen, machtlosen Feindbildprojektionen führte – letztlich zu nichts.

Was über die Zeit dabei zu Tage trat: Einer verdreht konditionierten Gesellschaft kann man nicht mit den gewohnten Methoden kommen, um sie dazu zu bewegen, sich selbst zu bewegen, wenn dies hat von ihren „Führern“ hat bisher erledigen lassen.

„Lieber Kinder, gebt fein Acht, ihr werdet jetzt gleich umgebracht.“

Einer Masse bspw. im Fernsehen zu erzählen, sie habe sich mindestens 75 Jahre von ihren „Führern“ in die Irre führen lassen, würde nur zu Tumult und Chaos führen und ist so auch nicht der „Bringer“. Sie lässt sich auch nur an der Nase herumführen, weil sie sich selbst an der Nase herumführt.
Dass sich jemand selbst „über den Tisch zieht“, ist wirklich mal eine Nummer. Wer mag schon wissen, dass er bisher an eine gut gemachte Märchenstunde geglaubt hat? Kaum einer. Wer will sich schon (selbst oder vor anderen) die Blöße geben? Randbemerkungen, Teil 1.

Eine Masse, die Kuschelei und süße Worte der Versprechung gewöhnt ist, hat selbst zu erkennen, was mit ihr getrieben wird und an was sie bisher zu glauben meint, dass es „gut und richtig sei“, indem ihre „Führer“ zunehmend mehr und mehr Unfug mit der Masse treiben. Randbemerkung, Teil 2.

Artikel 11: 1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Vereinfacht ausgedrückt trifft das all jene, die sich innerhalb der Betreuung und Fremdbestimmung bewegen – mindestens in der Rolle als „Staatsangehörige“ unterwegs sind und sich für diese Person halten, die sie ohne es zu wissen, nur spielen.
Dass die BRD nur eine Betreuungseinrichtung ist, macht sie deswegen nicht weniger interessant, siehe: UN-Charta.

(Anmerkung: Wer mal wieder damit emotionale Probleme hat: Es geht hier lediglich um sachliche Hinweise. Wer Zweifel hat, ich bin telefonisch erreichbar.)

Eine Person wird deswegen bestraft, weil sie gegen die aufgestellten Regelwerke der Autorität verstoßen hat. Regelwerke, die sich für gewöhnlich an den gesellschaftlichen Symptomen „reiben“.

Regelwerke, die bei einer allgemeinen und öffentlichen Aufklärung zur Entwicklung von Vernunft und Gewissen auf ein Mindestmaß an Hinweise zusammenschrumpfen würden, wenn überhaupt ihre Dokumentation noch notwendig wäre, hinweisend auf die Entwicklung des Menschen in Vernunft und Gewissen.

Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Innerhalb des Systems unterscheidet man zwischen „privat“ und „öffentlich“, was jedoch nur eine künstliche Trennung ist, um durch gestückelte Abgrenzung das Ganze in kleine Einheiten zerlegen zu wollen.

„Teilen und Herrschen“ sind bei näherer Betrachtung nicht einfach nur Methoden der „Mächtigen“ und der „tiefe Staat“, der geht bis in die kleinste Hütte – mit freundlichem Lächeln.

Rechtlicher Schutz geschieht im Rahmen der damit anzuerkennenden Autoritäten, ihren künstlichen Regelwerken und in der Rolle als „Person“.
Der Mensch orientiert sich hingegen an den Regelwerken des Lebens.

Es handelt sich hier um eine grundsätzliche Betrachtung und Veränderung individuell-gesellschaftlicher Herangehensweisen, nicht nur beim Heranwachsen des jungen Menschen, also neuer Generationen, sondern im Wesentlichen auch im eigenen Umdenk- und Entwicklungsprozess – erkennbar mit global-gesellschaftlichen Auswirkungen.

Was das Thema „Willkür“ angeht:

„Das Recht ist fragwürdig, die Macht ist unverkennbar und fraglos. So konnte man die Macht nicht mit dem Recht verleihen, weil die Macht dem Recht widersprach und behauptete, es sei ungerecht und sie wäre es, die das Recht sei. Und da man nicht machen konnte, daß das, was recht ist, mächtig sei, macht man das, was mächtig ist, zum Recht.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr. 298) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 132)

„Privat, privare: „abgesondert, beraubt, getrennt“, privatum, „das Eigene“ und privus, „für sich bestehend“

Artikel 13: 1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen, hat nichts mit Freiheit, sondern lediglich mit Freizügigkeit(!) zu tun, Gebiet, Gebieter.

Der Mensch, der sich in Vernunft und Gewissen entfaltet, wird mehr und mehr auch das lang vermisste Urvertrauen zum Leben zurückgewinnen und die Autoritäten hinter sich lassen. Er kennt keine Grenzen, kennt kein Land und hat auch kein Bedürfnis materieller „Eroberungen“. Er verliert nichts, weil er erkannt hat, dass ihm nichts gehört.

„Land“ (politisch) ist lediglich eine Überlagerung von namenlosen Boden und künstliche Grenzen, basierend auf einem als „normal“ deklarierten Verdrängungskonzept und damit verbundene Handlungen der Abgrenzung.
So kann kein wahrer Frieden entstehen, da er auf Papier keine Wirksamkeit entfaltet. Frieden ist ein Phänomen im Menschen selbst, ebenso wie Freiheit.

„Uns ist berichtet worden, es habe zahlreiche Massaker gegeben. Wird die UN einschreiten, um das Blutvergießen zu beenden?“ Wir sind hier, um den Frieden zu bewahren, nicht um ihn zu schaffen.“ „Colonel Oliver“, Hotel Ruanda, 2004

„Ja, aber du brauchst doch einen Reisepass, damit du in den Urlaub fahren kannst.“ „Wer seine Berufung gefunden hat, die mehr als nur erfüllend ist, wird dann woanders hingehen, wenn die Aufgabe, da wo er gerade ist, erfüllt ist.“

Grenzen dienen zum „Schutz vor Feinden“. Der Feind, den man bei anderen zu erkennen meint, ist nur der Feind, den man selbst in sich trägt. Eine Grenze hat jedoch immer zwei Seiten. Mehr sind Grenzen geistige Barrieren, die lediglich zu verhindern versuchen, nach vorne zu blicken.

„Gebiet. Gebieter. Gebieten.“

Der „Feind“ ist eine künstlich geschaffene Wesenheit, die im Akt der Bestrafung und damit verbunden, auch Unterwanderung des Urvertrauens des Menschen, sozusagen „geboren“ wird.

Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder, Serienkiller usw., sind von der Gesellschaft geschaffene Personen/Rollen, wahrscheinlich wie die meisten Rollen – angefangen bei Vater, Mutter, Kind, Räuber und Gen-Darm usw.
Wie gesagt: Es ist nur ein Rollenspiel; die Schauspieler erinnern lediglich daran.

Das Rollenspiel, das „so tun, als ob“, das Spiel wird belohnt, damit jeder ganz brav in der Illusion weiter unterwegs ist, belohnt mit Privilegien und der Vorstellung, dass einem etwas oder jemand „gehört“. Der „Tiefe Staat“ nimmt seinen Anfang im gehorsamsbereit erzogenen Menschen. Der „Tiefe Staat“ sind all jene Denk- und Verhaltensweisen, die zur „gewohnten“ hierarchischen Ordnung führen.

„Wer hat eigentlich bei den ganzen „Robin Hood-Filmen“ immer den „Sherwood Forest“ gespielt?“

Zu versuchen, den sich in Vernunft und Gewissen entfaltenden Menschen einpferchen oder kontrollieren zu wollen, wäre ungefähr so, als ob man einen ganzen Thunfisch in eine Sardinenbüchse packen wolle.

Im Fokus der eigenen Entwicklung lösen sich Verdrängungskonzepte zunehmend auf. Dies geschieht im Prozess der Infragestellung, worin bisherige Bedeutungen über das vom Menschen Geschaffene hinterfragt werden, die Ursache für die Existenz erkannt und an dieser Stelle sozusagen nur noch „der Hebel umgelegt“ wird.
Für einen selbst haben dann so manche „wichtigen“ Gesellschaftsthemen oder „durchs Dorf getriebene Säue“ kaum noch Bedeutung, noch besteht Bedarf, sich darüber aufregen zu wollen.

Das geht auch nicht einfach mal so, sondern ergibt sich erst, wenn man sich auf den Weg macht, um die Ursache für das ganze Tamtam entdecken zu wollen. Es ist immer die selbe Ursache. Dies zu erkennen, ist jedes Menschen eigene Aufgabe.

Anmerkung: Wer mit voreiligem Munde die Antwort von sich gibt, mag sogleich in sich spüren, ob die Antwort in ihm etwas bewirkt. Es fühlt sich nämlich anders an, wenn man es verinnerlicht hat.

Keinesfalls reicht es, es eben nur mal gehört zu haben und es zu bejahen. Denn hat man erst einmal die Ursache erkannt, so verändern sich die eigenen Denk- und Verhaltensweisen, was sich auch sichtbar zeigt.

Und für die Zweifler: Schmerz und gefühltes Leid sind lediglich Zeichen dafür, an etwas festhalten zu wollen. Sich steigerndes Leid ist lediglich ein Zeichen, dass sich etwas mehr und mehr verändert, während gewohnt weiter an etwas festgehalten wird, was unbetrachtet ist oder unbetrachtet sein mag – Unerledigtes.

Über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Teil 4