Zum Thema „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“

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Sinngemäß Artikel 20 GG Abs. 2: Die „Staatsgewalt des Volkes“ reicht nur bis zur Wahl, wo der Wähler (Verantwortungsverschieber) seine Macht (Souveränität) an der Wahlurne abgibt. Die so abgegebene Verantwortung verpufft in der Wahlurne. Die Erkorenen handeln also ohne Verantwortung.

Aus der Verschiebung der Verantwortung ersteht die Hierarchie – die eigentliche Ordnung. Gegen die kein Widerstand hilft, es sei denn, man entschließt sich zum einen nicht mehr zu wählen und dafür wiederum in die Verantwortung zu gehen.