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Heimliches Traktieren mit dem Rundfunkbeitrag

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Sogar das Magazin „Stern“ pfeift es seit dem 30. September 2016 von den Dächern, dass Vollstreckungen des Rundfunkbeitrags unrechtmäßig sind. Das Landgericht Tübingen hat diesbezüglich in seinem Beschluss (siehe oben und hier) verlautbart:

„Gemessen an diesen Maßstäben, fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen.“

Also gehen alle Ambitionen in Richtung behördlicher Zusammenarbeit des Rundfunkbeitragservice mit Städten und Gemeinden rechtlich ins Leere. Amtshilfe fällt in diesem Fall flach. Punkt. Was bleibt sind die beiden zitate von Blaise Pascal.

Scheinbar hat die Stadt Fulda das geflissentlich übersehen (wollen) und schickt sich an, die mit „säumige Schuldner“ bezeichneten einer Vollstreckung unterziehen zu wollen, besser die sogenannte „Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde“ auf den Plan zu rufen.

Scheinbar sucht man sich dafür besondere „Mitstreiter“ aus, denen man erzählt, dass sie wohl im Auftrag der Behörde rechtens zu handeln und wohl von Rechtsgrundlagen recht wenig zu wissen scheinen – schließlich wird man ja nicht fürs Denken bezahlt – was hier allerdings dringend notwendig wäre. Und so kommt mancher „Stein“ ins Rollen, der besser liegen geblieben wäre.

Denn immer mehr sehen es nicht mehr ein, für Märchenberichterstattung und Propaganda der „recht öffentlichen Anstalten“ zu bezahlen, wo nur vorgetäuscht wird, es gäbe eine Rechtsgrundlage. Denn der sogenannte „Rundfunkstaatsvertrag“ ist nur ein Vertrag und kein Gesetz, der zu Lasten des Bürgers geht, der nur der Gewohnheit und der Obrigkeitshörigkeit halber zahlt. Man kann den Bürger schon prima über den Tisch ziehen!

An dieser Stelle sei der einmalige Hinweis erlaubt, dass eine sture Weiterführung dieser mittlerweile unrechtmäßigen Gangart nur zu weiterem Vertrauensverlust führt, was ja auch ein Kennzeichen des Verfalls der alten Ordnung ist. Das sollte man bedenken. Die AfD steht ja auch schon vor der Tür, andere werden einfach als „Terroristen“ (Schau an, schau an!) stigmatisiert, wenn „Reichsbürger“ nicht mehr hilft.

Auf diese Weise degenerieren Aussagen wie Lohn- und Kontopfändung, Wohnungsöffnung und Abnahme der Vermögensauskunft zu einfachen Drohungen und Nötigungen, in der angekündigten Absicht des Diebstahls.

Der §127 StPO, Abs 1., Satz 1 sagt dazu, Zitat: Vorläufige Festnahme (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Das hatten wir ja schon mal. 🙂

Offensichtlich sind Städte und Gemeinden an den Einnahmen des Rundfunkbeitragsservice beteiligt, sonst würden sie sich nicht so für ein Erzwingen von Zahlungen einsetzen.

Das erweckt natürlich auch den Verdacht, dass es sich um ein organisiertes Vorgehen handelt – mit der bewussten Absicht, die Unwissenheit des Bürgers zur eigenen Bereicherung auszunutzen.

Gern wird sich dabei als „Vollziehungsbeamter“ ausgegeben, obwohl es seit dem 08.05.1945 laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes alle Beamtenverhältnisse erloschen sind. Deshalb haben alle nur eine0 Dienstausweis. Und wer jetzt der Meinung ist, er sei „Beamter“ schaue nochmals auf seine Bestallungsurkunde.
Dort steht womöglich nur „…Eigenschaften eines Beamten auf Lebenszeit“ und nicht „…zum Beamten auf Lebenszeit“, denn sonst hätte man ja auch einen Amtsausweis, gelle? Aber vielleicht macht sich die Behörde ja ihre eigenen „Amtsausweise“?

Aber das wäre ja nicht anders, wie bei den Reichsbürgern. Vielleicht sollten mal alle zusammenlegen, das spart eine Menge Geld.

P.S. Und wenn Sie Probleme in meiner Person sehen, dann handelt es sich lediglich um eine Feindbildprojektion Ihres „Ichs“, was sich gegen den stattfindenden Wandel zur Wehr setzt und nach „anderen“ Verantwortlichen sucht, als Sie selbst.