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Auf Streife – polizeiliche Aufklärungsarbeit

Lesezeit: ca. 6 Minuten

(V1.1, Aktualisierung, 04.01.2022) Ein herzliches Hallo,

nachfolgend im Text genannte Kernaussagen mögen vom einzelnen Leser nochmals selbst recherchiert werden.

Heute erhielt ich per E-Mail einen Beitrag, der ein polizeiliches und städtisches Problem in Marxloh darstellte, wo es um mangelnde Grundakzeptanz der Migranten gegenüber der Polizei geht.

Dazu nachfolgende Argumente: Die Polizei ist keine rechtsstaatliche Einrichtung, sondern in der Regel ein Unternehmen und eingetragen bei Dun & Bradstreet. Nicht selten findet es sich auch als untergeordnete Einheit eines Ministeriums wieder, welches als Unternehmen bei D&B gelistet ist. Die Zusammenhänge ergeben sich über die Umsatzsteuer-Identnummer. (Watson, wo ist meine Pfeife?)

Dies kann man ganz nett beim sogenannten „Amtsgericht Bamberg“ erkennen, dessen Verantwortlicher das Bayrische Staatsministerium der Justiz wie auch der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt ist.  Alle drei werden unter derselben USt.-Id.-Nr. (DE 811335517) geführt.

Auf diese Weise entstehen überlagernde Zusammenhänge, welche die Gewaltentrennung aushebeln (Augen rollend). Für die Akteure ist dies eindeutig ein Vergehen nach §§ 81 und 82 StGB. Ich verweise aus dem Grund auf die Gesetzmäßigkeiten, da jene auch einen Eid auf die BRD geleistet haben. Ich selbst habe, trotz meiner abstammung seit 2012 keine „deutsche Staatsangehörigkeit“ mehr. Kam so von ganz alleine.

Im Weiteren wird der Begriff „POLIZEI“ als Marke beim „deutschen Patentamt“ unter der Nummer 30243782 geführt und ist in den nachfolgenden Klassen eingetragen:

Klasse(n) Nizza 09: Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen, Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel) sowie Klasse(n) Nizza 38: E-Mail-Datendienste

Als Drittes folgt das Urteil des BVerfG vom 17.12.1953, 1 BvR 147/52. In Leitsatz 2 steht: Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

Aus diesen Grunde gibt es nur Dienstausweise, somit ist jeder weisungsgebunden, einschließlich der Richter – was man da auch Befangenheit nennt.

Da niemand Verantwortung tragen will, wird auch nichts verbindlich unterschrieben und die Polizei-Bediensteten als „Ich mach‘ nur meinen Job“- Exekutive vorgeschickt.

Das funktioniert aus dem Grund ganz prima, da fast alle verschuldet sind und tun „müssen“. Dazu am Ende einige Gedanken, dass auch hier die beflissenen Bediensteten genarrt wurden.

Im Weiteren hat das BVerfG am 25.07.2012 mit seinem Urteil verkündet, dass das Wahlgesetz ungültig ist und auch das Wahlgesetz von 1956 aufgehoben, sodass alles was ab 1956 passiert ist, rückwirkend keine Rechtsgrundlagen mehr hat und somit alle mandat- und arbeitslos sind.

Hinzukommt, dass Städte und Kommunen mittlerweile im Zustand der Selbstverwaltung angelangt sind, wie man dies schön im HNA-Beitrag vom 20.01.2015 „Revolte gegen das Land: 19 Bürgermeister gründen Vereinigung“ und nachfolgender Seite der Vereinigung lesen kann.

Den man gleichzeitig den staatlichen Selbstverwaltern zu verwehren versucht. Ist auch ganz klar, den Betreuern gehen langsam die zu Betreuenden aus.

Das ist auch ganz simpel erklärt, was sich alles überlagernd auflöst, ist die alte Weltordnung und damit verbundene, hierarchische Strukturen wie auch ein künstliches Rechtssystem, dessen schrittweise Aufhebung bereits am 20.09.1950 seinen Anfang findet, wo der §15 GVG weggefallen ist, der inhaltlich vorher hieß: „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“ Weitere „Brecher“ sind das 1. BMJBBG, das 2. BMJBBG sowie das BRBG in 2010. Hier sollte der Artikel 50 eine starke Beachtung finden: „Artikel 50 Aufhebung von Gesetzen über Straffreiheit“ dies in Verbindung mit §129 StGB sowie BVerfg-Urteil vom 25.07.2012.

Die vielen Ausländer werden nur deshalb reingespült, um den Verfallsprozess wirksam anzukurbeln. Denn verfällt ein System durch aufgabentechnische Überfrachtung, einhergehender Selbstbeschäftigung und zunehmend ausbleibender Energie (siehe HNA-Beitrag) und die vielen Zockereien von Städten an den Börsen.

Dies sind nur einige Argumente, die ich hier anführe, was gerade so abgeht.

Zum Thema „Kredit“. Er wird aus dem Nichts geschaffen und gelangt als Bilanzverlängerung in die Bilanz der Bank. Der Zins wird nicht mitgeschaffen, was den Kreditnehmer in eine einseitige, jedoch getäuschte Abhängigkeit zwingt. Das geschaffene „Geld“ ist lediglich nur eine Sichteinlage. Zinsen, die man selbst auf dem eigenen Konto verbucht, sind stets die Arbeit eines anderen – denn Geld arbeitet nicht. Somit versklaven sich alle gegenseitig. Anfallende Zinseszinsen sind laut §§ 248 und 289 BGB verboten. Somit sind alle Kreditverträge nichtig und nicht nur die Bearbeitungsgebühren fällig. Viel Spaß.

Im Weiteren mag man sich §89 VAG (jetzt §314 VAG) anschauen, der darüber Auskunft gibt, was mit dem eingezahlten Geld bei Versicherungen passiert.

Liebe Grüße
Alexander [Berg]

P.S. Ach so, ich bin kein Reichsbürger, Nazi oder Rechter. Es macht einfach nur Spaß.