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Frau in Fulda wegen Tauben füttern verurteilt

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(v1.4) Bin heute beim Streichen einer Holzverkleidung über eine Überschrift gestolpert, dass eine 65-jährige Frau wegen Tauben füttern zu 1.800 Euro verurteilt wurde.

Dazu fiel mit eine Alternative ein, wie man das in Zukunft verhindern kann. Kennen Sie eigentlich Tom Lehrer?

Nachbemerkung: Wenn Sie – liebe Frau – wissen wollen, wo das OWiG, nach dem Sie abgeurteilt worden sind, geltend ist, hier die räumliche Geltung:

§ 5 Räumliche Geltung

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Da ist kein eindeutiges Staatsgebiet genannt. Sie sind somit der Willkür und des Machtmissbrauchs des Gerichts zum Opfer gefallen. Wenn Sie wissen wollen, was die eigentliche Nummer ist, dann lesen Sie sich einfach die beiden Zitate von Blaise Pascal durch.

Nachtrag: In Hagen ist jemand von der Stadt beauftragt, die Tauben zu füttern.