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Freiheit gibt es dann,…

Lesezeit: ca. 7 Minuten

(v1.4) …wenn sich mit ihr auseinandergesetzt wird. Denn das, was für gewöhnlich unter „Freiheit“ verstanden wird, ist nämlich keine. Warum?

Weil die Freiheit selbst keiner Genehmigung bedarf und auch kein „Grundrecht“ ist, was dem Menschen(!) gesetzlich wohlwollend zugestanden wird. Freiheit kann man auch nicht fordern.
Sie ist, wie Frieden und Gerechtigkeit, eine Eigenschaft des sich in Vernunft und Gewissen selbst entwickelnden Menschen und damit auch der Ausgang aus der gewohnten Unmündigkeit und einhergehender Fremdbestimmung. Für die Person gibt es hingegen Freiheiten, Grundrechte und Freizügigkeiten. (Korrektur)

Dazu bedarf es zu wissen, dass vom Menschen geschaffene Gesetze künstlicher Natur sind, welche als „positives Recht“ dem überpositiven diametral gegenüber stehen.

Die künstlichen Gesetze selbst sind für Personen gemacht, die der Mensch spielt, zum Beispiel: die Rolle des Verbrauchers oder die des Staatsangehörigen.
Der Mensch lebt weder IN einem Staat, noch IN einem Land. Dem namenlosen Boden hat er selbst einen Namen gegeben, um ihn so als Besitz zu deklarieren, was es in der Natur so nicht gibt – einschließlich damit verbundener Grenzen.

Der das Land überlagernde „Staat“ ist dabei nur ein fiktiv-mentales Konstrukt, und sich einer Rechtsfiktion** bedient.

Dass Mensch und Person zwei Paar Schuhe sind, lässt sich aus dieser Definition ableiten:

„Die ‚natürliche Person‘, ist der Mensch in der Rolle als Rechtssubjekt***.“

Was die Existenz des „Staates Deutschland“ betrifft, kann man am Staatsangehörigkeitsschlüssel erkennen, der „000“ lautet, es also keinen Staat gibt und es sich nur noch um ein Glaubensgebilde handelt.

Was die meisten davon abhält, sich damit auseinanderzusetzen, liegt nur daran, dass sie an den Wert von „Geld“ und Arbeit glauben, mit denen sie ihre „Existenz“ aufrechterhalten und somit etwas zu verlieren „haben“.
Diese Glaubenssätze machen es ihnen gewohnheitsbedingt schwer, sich über die gewohnten Konventionen, Wertvorstellungen und damit verbundenen Denk- und Verhaltensmustern hinaus zu entwickeln.

Schon gehört? Es wird immer noch über die Impflicht diskutiert und in Berlin hat man die zeitliche Geltung** der „Corona-Regeln“ nochmals verlängert. Einfach so.

Wen interessiert es schon, dass das ganze damit im Zusammenhang stehende, rechtliche Tamtam, „mehrfach“ auf keiner geltenden Rechtsgrundlage basiert?

1. „Dem Infektionsschutzgesetz und allen darauf fußenden Verwaltungsakten, wie Beschlüssen, Verordnungen, Anordnungen, fehlen vollumfänglich die gesetzlichen Grundlagen, da sie unter Umgehung und Missachtung des Parlamentsvorbehalts zustande kamen.
Sie sind daher von Grund auf (ex tunc) nichtig, was nochmals durch RA Gall vor dem Gesundheits­ausschuss zum Thema Erweiterung des InfSchG um §28a am 11.11.2020 in einer Anhörung des Bundestages bestätigt wurde.“ Zitat aus einem Brief an die Stadt Fulda

Ergebnis: der Verwaltungsakt (Ordnungswidrigkeit) wurde eingestellt.

2. Zum 25.07.2012 wurde das Bundeswahlgesetz für unheilbar verfassungswidrig erklärt. Es kann also nicht mehr geheilt und der Wähler kann somit keine rechtliche legitimierten Bundestag und damit verbundene Regierung mehr ins Leben rufen. Damit einhergehend sind sämtliche Gesetzesänderungen- und -verabschiedungen per se nicht geltend**. Da läuft eine reine Show, die von nahezu allen Seiten ignoriert wird, weil ja „was auf dem Spiel steht“.*

3. Ein weitere Hinweis findet sich im Staatsangehörigkeitsschlüssel, der etwas anderes ist, als der Ländercode. Der lautet beim „Staat“ mit Namen „Deutschland“: 000.*

Wenn Sie also das Gefühl haben, Sie seien in ihrer „Freiheit“ eingeschränkt, so handelt es sich lediglich um Einschränkungen Ihrer Gewohnheiten, wo „Freizügigkeiten“ und „Freiheiten“, wie sie als „Grundrechte“ wohlwollend gewährt werden, mit der Freiheit selbst nichts zu tun haben – auch dann nicht, wenn Sie noch so beharrlich anderer Meinung sein mögen, weil es „bequem und einfach“ und vor allem „gewohnt“ erscheint.

„Wir haben gewonnen. Die Menschen interessieren sich nicht mehr für ihre Bürgerrechte, nur noch für ihren Lebensstandard. Die moderne Welt hat Ideen, wie die Freiheit, hinter sich gelassen. Es genügt ihnen zu gehorchen.“
„Die Gefahr bleibt bestehen, solange der freie Wille existiert. Jahrhunderte lang haben wir versucht durch Religion, Politik und heute durch Konsumdenken Widerspruch auszulöschen. Hat nicht auch die Wissenschaft eine Chance verdient?“ Dialog aus dem Film „Assassin’s Creed“, 2016

Und um Sie zu beunruhigen, es gibt keinen anderen Weg, als das System der alten Ordnung in Frage zu stellen. Da hilft auch keine Neugründung oder die „Exhumierung“ eines (alten) Staates, um so etwas wie eine „normale“ (Rechts)Ordnung wieder herzustellen.

Es geht darum, über den Tellerrand zu schauen, was nicht bedeutet, sich anschließend wieder auf die gewohnte Gemüsesuppe zu stürzen oder sie durch eine besondere Rührtechnik grundsätzlich im Geschmack ändern zu wollen.

* Bitte nicht einfach glauben, sondern selbst recherchieren.

** „Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia

*** dazu der Beitrag: „Von Positivem und Überpositivem“

Musikalischer Anstrich: