Juristisch nicht mehr vorhandenes Parlament Bundestag ändert Bundesverfassungsgerichtsgesetz klammheimlich – zukünftig tagt man geheim!

Lesezeit: ca. 4 Minuten

(Leipzig, Staseve, Peter Frühwald, 31.07.2012.) Wir hatten ja bereits gestern berichtet, dass die Bundesregierung juristisch nicht mehr im Amt ist. Es ist noch grotesker was in unserem Lande abläuft.

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des BVerfG vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

Brot und Spiele ist derzeit die Devise. Während in London die Olympischen Spiele laufen wurde klammheimlich eine weitere Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vorgenommen. Damit solche Klagen wie von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider zukünftig nicht mehr soviel Wirkung in der Öffentlichkeit zeigen können, hat der juristisch nicht mehr vorhandene Bundestag folgende Änderung des BVerfGG beschlossen:

§ 96c
Das Bundesverfassungsgericht kann ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden.

Heisst also wenn es brenzlig oder peinlich wird einfach in einer “Demokratie” und einem “Rechtsstaat” wird zur Geheimdiplomatie gewechselt – Ausschluß der Öffentlichkeit – Entscheidung im Hinterzimmer nach Gutdünken!

Und weiter:

§ 96d
Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.

Das Bundesverfassungsgericht sagt der Öffentlichkeit gegenüber keine Begründung eines Urteils mehr!

Und noch toller zukünftig kann nur noch Klagen wer originär betroffen ist:

§ 96a
(1) Beschwerdeberechtigt sind Vereinigungen und Parteien, denen die Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei nach § 18 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes versagt wurde.

(2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von vier Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung in der Sitzung des Bundeswahlausschusses nach § 18 Absatz 4 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes zu erheben und zu begründen.

(3) § 32 findet keine Anwendung.

Damit solche bösen Überprüfungen der “demokratischen Grundrechte” künftig nicht mehr unbedingt passieren können!

Man höre und staune….das ganze gilt ab dem 19.07.2012 – der Bundespräsident und die Kanzlerin der Bundesrepublik haben es am 12.07.2012 abgesegnet.

Das Publikum der Bewohner des Vereinigten Wirtschaftsgebietes …….

Art 25 Grundgesetz
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Art 133 Grundgesetz
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.)

… sollte es wenn möglich nicht mitbekommen. Ist ja fast gelungen die Mainstreampresse schweigt oder hat es nicht mitbekommen! Naja aber die bösen Internetmedien wieder. Wo sind die Deutschen in der Bundesrepublik nur angekommen?

Immanuel Kant und seine Lehren und die demokratischen Urlehren von Jean-Jacques Rousseau sind einer Diktatur durch Betreuungsanstalten gewichen..da kann man nur mit Heinrich Heine antworten: Denk ich an Deutschland in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht….