Reklame: Es wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird
(v1.0) Selbst wenn Musk auf die AfD verweist und die „Re-Gierung“ kritisiert, bewegt er sich genauso in der rechtlichen Märchenstunde, wie all jene, die an klassische Politik festzuhalten meinen – einschließlich jener, die sie zu erkieren meinen. Jene, die im Sinne gewohnter Vorstellung von „Gerechtigkeit“, für alle „Deutschen“ wieder „die Kohlen aus dem Feuer holen“ – zumindest versprochen.
Der betreute Deutsche weiß nicht, dass er aus Gewohnheit weiter betreut werden wird und dies im Grunde auch selbst möchte… weil es ja schon immer so war. Gedacht wird seitens der Bevölkerung nach wie vor selten.
„Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt. Und wir müssen damit rechnen, daß das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“ „Bundeskanzlerin“ A. Merkel, 2008
Selbst wenn jener in der Rolle des Wählers demnächst noch so fest mit dem Kugelschreiber beim Kreuzchen machen aufzudrücken mag, wird es einmal mehr keinen rechtlich legitimierter Bundestag geben, mal abgesehen davon, dass die Parteien und ihre Mitglieder auch offiziell keine Verantwortung für ihr Handeln tragen, siehe: §37 PartG i.V.m. §54 BGB:
§37 PartG: „§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.“
Dazu §54 BGB, Satz 2: „Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten* gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“
*der Wähler, der Bürger. Denke man dabei grundsätzlich an „Verantwortung“ und die Abgabe dieser bei einer Wahl… durch den „Wähler“ selbst.
Auch braucht sich der Wähler keine Hoffnung zu machen, wenn es mit den auserkorenen Polit-Gladiatoren mal wieder nicht geklappt hat:
„Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst.“ Staatsanwaltschaft Bonn, 2000
Das sich abzeichnende Bild ist nur noch eine aus Gewohnheit wählende Bevölkerung, die noch nicht verstanden hat, dass sie jetzt selbst gefragt ist, was nichts damit zu tun hat, das Kreuzchen dieses Mal „glorreich“ nur woanders zu machen, in der Vorstellung, dass es sich damit bereits erledigt hat.