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Schritte in die richtige Richtung

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(v1.2*) Am späten Abend des 31. März 2021 fand im Bundeskanzleramt eine mehrstündige Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel und handverlesenen Reportern statt. Man habe sich entschlossen, den „Lockdown“ bis zum 15. Mai 2021 verlängern zu wollen.

„Es müsse doch endlich zu schaffen sein, dass sich die Zahlen signifikant senken lassen, um so wieder die Rückkehr zum gewohnten Alltag für die Bevölkerung zu ermöglichen.“

So habe man alle Polizeibediensteten damit beauftragt, willkürliche Kontrollen in der Bevölkerung durchzuführen, wenn allein schon der Verdacht eines möglichen Verstoßes zur Annahme führt, dass gegen die Corona-Auflagen verstoßen werden könnte.

Dazu habe man in der zuvor abgehaltenen Sitzung am Nachmittag beschlossen, die ersten zwanzig Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Unverletzbarkeit der Wohnung* sowie des Demonstrationsrechts exklusive Artikel 18 GG**) bis eben zum 15. Mai 2021 vollständig außer Kraft zu setzen, um ein hohes Maß an Wirksamkeit bei den täglichen Kontrollen zu erreichen.

Der Bundespräsident habe zudem noch schnell ein Gesetz gegen Hass im Netz unterschrieben. Dies ermögliche es den Bediensteten zuvor kontrollierte Betroffene, die sich im Internet später entsprechend darüber „auslassen“, kurzfristig auch festzunehmen.
Da in der heutigen Zeit wegen Corona auch mehr über soziale Medien kommuniziert werden würde, wären entsprechende Gegenmaßnahmen gedeckelt.

Direkter Hass unter der Bevölkerung selbst, bleibt weiterhin straffrei.

Die Kanzlerin ließ die Reporter wissen, dass der „Ausschuss zum Schutz der Bevölkerung“ die viel diskutierte Ausgangssperre nach 20 Uhr für notwendig hält, die ab dem 5. April durchgehend gilt und im nächtlichen Inneneinsatz durch die Bundeswehr stark kontrolliert werden würde – schließlich müssen die Polizeibediensteten ja auch mal schlafen.
Zu welcher Uhrzeit die Ausgangssperre wieder aufgehoben werden würde, habe man allerdings noch nicht beschlossen.

Die Bevölkerung, so habe Merkel gefordert, müsse auch weiterhin in den geschaffenen Heimarbeitsplätzen, ein Mehr an Leistung erbringen, damit die Kosten für die Corona-Krise die Bevölkerung nicht zu einem späteren Zeitpunkt unangenehm treffen würde.

** „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Nachtrag: Denken Sie alle bitte stets daran, dass es NICHT einfach darum geht, das Gestern nur wieder hochhalten zu wollen – selbst wenn dies so erscheinen mag. Es sind lediglich Ihre Gewohnheiten und Glaubenssätze (Konventionen, Wertvorstellungen), die Sie „in Schach halten“ und auf denen man – bis jetzt – hervorragend jede Form der Herrschaft ausleben konnte und kann.
Und es ist nicht damit getan, dass Sie einfach nur ein guter Sklave (neudeutsch: Arbeiter und Angestellter) sind, der für seine Gehorsamsbereitschaft entsprechend belohnt wird, weil Sie der Meinung sind, dass Arbeit etwas „wert“ sei, so viel wie das mit Zahlen bedruckte Papier, was Sie mit sich herumtragen.

* Anmerkung: Während des zweiten Weltkrieges kam sonntags die Sturmabteilung (SA) in die Wohnung und kontrollierte, ob in der Suppe auf dem Herd kein Fleisch war, da dies ausdrücklich für die Soldaten an der Front sei. So erzählte mein Opa mal. Der wusste das mit dem Personalausweis auch schon in den 70ern.

„An Ostern herrscht auch für den Osterhasen Maskenpflicht.“