Viel Spaß mit diesem Musterschreiben

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(Facebook: Auch hier wurde das Schreiben von 2 unabhängigen Anwälten geprüft und für i.O. empfunden, da es ganz klar die § beschreibt!!!)

Eure Adresse

„Finanzamt“ [ort]
– Leiter des Amtes –
Datum: 15.04.2007
[PLZ] [Ort]

Steuernummer:

Antrag auf Erstattung aller gezahlten Steuern

a.) Einkommenssteuern 1977 bis heute
b.) Einkommenssteuern 1949 bis 1976
c.) alle durch indirekte Steuern vereinnahmten Gelder.

Sehr geehrte/r Frau/Herr

Als Bürger dieses Landes musste ich entsetzt feststellen, dass die Finanzbehörden, letztlich seit 1949 Steuern von mir geraubt haben und dies unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln. So sieht die Rechtliche Betrachtung wie folgt aus:

1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches. Dieses Gesetz konnte und durfte von dem Rechtsnachfolger der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 Reichverfassung gültig sein kann. Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich eben aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die „BRD“ jede Möglichkeit unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern zu rauben.

1977 – bis heute gilt oder besser gilt nicht die AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich; damit aus Gründen der Rechtssicherheit (Art 20 GG) rechtungültig.

Daher ist meine Forderung auf Rückerstattung der geraubten Gelder in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern geraubte Gelder, als auch alle, über indirekte Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder. Für die Abwicklung der Rückerstattung gewähre ich ihnen eine Frist von 21 Tagen. Die Rückerstattung hat durch bestätigten Bankverrechnungsscheck an meine Person „Order only“ zu erfolgen.

Sollten sie sich weigern, die geraubten Gelder freiwillig herauszugeben, so erfolgt umgehend nach Ablauf der Frist die Meldung an die Alliierten Behörden sowie internationale Strafanträge und Strafanzeigen.

Hochachtungsvoll

(Anmerkung von mir: Seit 1990 ist das GG ungültig und man erkennt das Ausmaß: Steuern OHNE gültige Rechtsgrundlagen.)