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Widerspruch gegen die Einspruchentscheidung der Steuerberaterkammer

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(Peters Blog) Die ELSTER-Lizenzvertragsbedingungen haben sich geändert – in dem Zusammenhang auch den § 3 Nr. 8 im Einkommensteuergesetz lesen…

Die neuen ELSTER-Lizenzbestimmungen!

§ 6 Haftung
Die Haftung ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für –
• die Haftung für die Verletzung von Amtspflichten (§ 839 BGB, Artikel 34 GG).
• die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
• sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Steuerverwaltung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.

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