chess22
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Einmal mehr weitergedacht

Lesezeit: ca. 6 Minuten

(v1.2) Eine liebe Bekannte ließ mir den Link zum Begriff „Staatenloser“ zukommen, den ich vor langer Zeit zwar mal gelesen, jedoch wieder aus den Augen verloren hatte. Gut Ding will halt Weile haben. Eben weil ich offiziell kein „Deutsch“ mehr habe, passte das natürlich ganz prima.

Und so entstand ein recht kurzer Beitrag mit dem Titel „Ordentlich nachgelegt“, der die drei wesentlichen Merkmale für fehlende Zuständigkeit der Legislative, Judikative, der Exekutive und den Verwaltungsbehörden an sich, durch fehlende Staatsangehörigkeit nochmals deutlich hervorhebt:

  • „Staatsangehörigkeit: nicht bekannt“*,
  • „Staatsangehörigkeitsschlüssel Deutschland: 000“
  • und das mangelnd geltende und unheilbare Bundeswahlgesetz, was keine legitime Regierung mehr hervorbringt, die rechtswirksamen Gesetze erlassen kann, da es keine „Bürger“ mehr gibt, auf die man sie wirksam anwenden könnte – nie wieder.

Was will man also mehr? Dazu passt natürlich auch die Erklärung zum Begriff „Staatenloser“ hervorragend:

„Ein Staatenloser ist gemäß dem Staatenlosenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 28. September 1954 „eine Person**, die kein Staat auf Grund seiner Gesetzgebung als seinen Angehörigen betrachtet.“
Einfacher ausgedrückt ist ein Staatenloser eine Person* ohne Staatsbürgerschaft, die von keinem Staat geschützt wird.
Im völkerrechtlichen Sinn gilt Staatenlosigkeit – ebenso wie mehrfache Staatsangehörigkeit – als Anomalie.
Staatenlosigkeit ist jedoch nicht völkerrechtswidrig, da es keinerlei Abkommen gibt, das Staatenlosigkeit verbietet.
Die genaue Anzahl der Staatenlosen kann nicht angegeben werden, UNHCR spricht von weltweit einigen Millionen.“ Wikipedia, „Staatenloser“

Dem ganzen Umstand kommt natürlich noch ein Sahnehäubchen oben drauf, warum bspw. der sogenannte „Deutsche Bundestag“ und das „Österreichische Bundeskanzleramt“ eine Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer haben und Helmut Schmidt in 2012 (Verleihung zum Westfälischen Frieden) noch sagte, dass die Nationen alle Unternehmen sind.

Obendrein hat das OWiG keinen entsprechenden räumlichen Geltungsbereich, damit ein Staat als solcher erkennbar wird. Ende, Gelände.

§5 OWiG: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

Wie viel Erklärung darf es also noch sein?

Was letztlich läuft, ist ein auf bedingungslosem Gehorsam, gepaart mit Existenz- und Verlustangst, basierendes Szenario, was man umgangssprachlich mit Faschismus bezeichnet, wo man sich auf der Straße aus Verlustangst ein „Stelldichein“ gibt &c.

Nicht jeder scheint der Sache mit der fehlenden (Rechts)Staatlichkeit Zuversicht zu begegnen, meldete sich jemand, den dieser Satz wohl störte: „Einfacher ausgedrückt ist ein Staatenloser eine Person ohne Staatsbürgerschaft, die von keinem Staat geschützt wird.“

Ich mag es mal so formulieren: Der Betreuungswürdige, der mit der Vorstellung unterwegs ist, er könne in dieser ganzen Alternativlosigkeit „alles“ verlieren, wird sich vermutlich einreden, dass das System „für ihn“ gedacht sei, um es für seinen „Vorteil“ nutzen zu können, während er nicht erkennt, dass er sich nur seinen eigenen, gewohnten Denk- und Verhaltensmustern unterwirft und sich den Umstand seiner Betreuung nur „schön zu reden“ versucht.

Einmal mehr, dass man niemanden „mitnehmen“ kann, und der Kauf eines teuren Autos auch nichts mit Selbstverwirklichung zu tun hat, wie Selbiger gegenteilig mal zu behaupten meinte.

„Nicht alle streben nach Kontrolle sowie auch nicht alle nach Freiheit streben.“ „Morpheus“, Matrix Resurrections, 2021

Im Grunde ist „die Nummer“ also schon längst vorbei, nur die Angst vor Restriktionen und Existenzverlust, lässt das Rollenspiel im Rahmen des Gewohnheitsrechts noch ein bisschen weiterlaufen, während man – wie bei einem Schachspiel, die Bauern aufeinander loslässt.

Nachtrag: „Zur Freiheit bedarf es nur des Mutes. Doch wisse: Es gibt nur ein Mitkommen und kein Mitnehmen.“

Musikalische Nachwirkung:

* betrifft mich selbst

** Nachtrag 08.02.2022: Aus Sicht des Rollenspiels ist der „Staatenlose“ eine Rolle, die man ihm zuordnet, um ihn so zu kategorisieren. Aus Sicht des Lebens ist er einfach ein Mensch, der keinem Staat angehört. Ein „Staat“ konstituiert sich aus Personen, die dem positiven Recht (durch Fremdbestimmung) untergeordnet sind. Der Mensch lebt hingegen IN keinem Staat, da er sich am überpositiven Recht (Vernunftrecht, Naturrecht) und damit verbundener Entwicklung in Vernunft und Gewissen selbstbestimmend orientiert.

Die „natürliche Person“, ist der Mensch in der Rolle als Rechtssubjekt.