berg
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(v1.3) Wenn es rubbelt, dann rubbelt es aber ordentlich. Die letzten Beiträge haben wieder einmal gezeigt und Dank einer lieben Bekannten, dass die Gesamtsituation viel einfacher ist, als man sich dies zu träumen wagt oder mitunter mit aufwändigen Rechtsfloskeln zu begründen versucht. Allerdings verlangt es eines: Mut.

Ich selbst bin offiziell nicht mehr Inhaber der Person „Staatsangehöriger“, was in so manchem Beitrag und Schreiben durch „Staatsangehörigkeit: nicht bekannt“* deutlich erkennbar ist.

Das wiederum zeigt, dass ich durch meine Staatenlosigkeit auch der Gesetzgebung keines Staates (im Kern sind es ja nur Unternehmen) mehr angehöre, was im Kern das positive Recht angeht.

Dazu passt auch die Erklärung, die ich zwar des Öfteren gelesen, mir dabei ein bedeutender Aspekt zunächst verborgen blieb:

„Ein Staatenloser ist gemäß dem Staatenlosenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 28. September 1954 „eine Person, die kein Staat auf Grund seiner Gesetzgebung als seinen Angehörigen betrachtet.“
Einfacher ausgedrückt ist ein Staatenloser eine Person ohne Staatsbürgerschaft, die von keinem Staat geschützt wird.
Im völkerrechtlichen Sinn gilt Staatenlosigkeit – ebenso wie mehrfache Staatsangehörigkeit – als Anomalie.
Staatenlosigkeit ist jedoch nicht völkerrechtswidrig, da es keinerlei Abkommen gibt, das Staatenlosigkeit verbietet.
Die genaue Anzahl der Staatenlosen kann nicht angegeben werden, UNHCR spricht von weltweit einigen Millionen.“ Wikipedia, „Staatenloser“

Dem kommt ein weiterer Aspekt hinzu, auf den des Öfteren auch von anderen bereits hingewiesen wurde: Der Staatsangehörigkeitsschlüssel für Deutschland ist 000, eben weil es kein Staat ist.
Das wiederum betrifft jeden, der fälschlicher Weise noch mit Staatsangehörigkeit „Deutsch“ herumläuft, und meint dazuzugehören, ob ihm das nun passt oder auch nicht.

Obendrein kursiert ja immer noch das Thema mit dem unheilbar nicht mehr geltenden Bundeswahlgesetz, was den Aspekt fehlender Rechtsstaatlichkeit nur weiter untermauert und dazu führt, dass alles was spätestens nach dem 25.07.2012 verabschiedet wurde, für die sogenannten „Bürger“ keine Rechtswirksamkeit entfaltet, da es keine in der Rolle der Staatsangehörigen gibt, auf die ein positives Recht Einfluss nehmen kann, was nicht nur die verabschiedeten Regelwerke zum Corona-Tamtam mit einschließt.

Und wer genauer hinschaut wird erkennen, dass der marodierende Prozess bereits mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt hat.

Und da gibt es weder wenn, noch aber.

1. Nachtrag: Es funktioniert soweit nur noch, weil mitgemacht wird und es lediglich um Gehorsamsbereitschaft geht, die es jedoch zu überwinden gilt.

2. Nachtrag: Es liegt an Ihnen selbst, was Sie daraus machen und welche Rolle sie letztlich definiert. Tipp: Machen Sie was daraus!

Musikalische Untermalung:

*Betrifft mich seit 2012 offiziell