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Shaef-Militär-Gesetze für die Bundesrepublik weiterhin gültig – Hier der Beweis

Lesezeit: ca. 10 Minuten

(Staseve, Peter Frühwald, Leipzig) (Anmerkung: Eigene Hinweise nun zum Ende des Beitrags, 07.04.2022, Update: 08.03.2023, Ergänzungen: 15.03.2024) Wir veröffentlichen heute die Shaef-Gesetze, die in der Bundesrepublik Treuhandverwaltung für deren verwaltete Bewohner (Art. 25 Grundgesetz – gilt noch handelsrechtlich) weiterhin gültig sind, was die wenigsten wissen. Zuerst die Rechtsgrundlage für die Besatzungsmächte:

Haager Landkriegsordnung* Artikel 43:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Die Alliierten haben daraufhin zur Aufrechterhaltung der Ordnung Gesetze erlassen, unter anderem die Shaef-Gesetzgebung. Sie haben eine Verwaltung die Bundesrepublik Treuhandverwaltung alt und seit 1990 die Bundesrepublik Treuhandverwaltung neu gebildet, die für die Alliierten arbeitet zum Wohle der Alliierten, nicht des deutschen Volkes!:

Rechtsgrundlage Artikel 48 der Haager Landkriegsordnung:

Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war.

Hier die Bestätigung der Gültigkeit das dem so ist:

VERTRAG ZUR REGELUNG AUS KRIEG UND BESATZUNG ENTSTANDENER FRAGEN

(in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung)

(Auszug der fortgeltenden alliierten Bestimmungen)

Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind wie folgt übereingekommen:

Erster Teil

—————————–

Artikel 2

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Hier ein Auszug aus dem gültigen Gesetzeswerk:

Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des 0bersten Befehlshabers
Gesetz Nr. 52
Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen

—————————–

Artikel VIII – Strafen

10. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe geahndet.

Artikel IX — Inkrafttreten
11. Dieses Gesetz tritt in dem besetzten Gebiet Deutschlands am Tage der Verkündung in Kraft.

Im Auftrage der Militärregierung

Hier können Sie das gesamte Gesetzeswerk abrufen.

Und die Bundesrepublik bedient sich der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH

[Kernsatz: Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (im folgenden Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. ]

und mehrerer weiterer Firmen (ua. Bundestag [Impressum – Deutscher Bundestag – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin

Gesetzlicher Vertreter
Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages USt-Id.Nr. DE 122119035 [also Firma!])
um die Bürger in der Besatzungszeit bis zu einem Friedensvertrag zu steuern. Das ist die Realität!

————– Ende des eigentlichen Beitrags ————–

Eigene Nachträge:

Für alles Anhänger des positiven Rechts hierzu noch dieser Beitrag: „Reklame: Landesamt für Finanzen“. Und damit verbundenem Hinweis auf das PDF und die markierten Stellen sowie der aktuelle Videobeitrag (ca. 4 Minuten): „Da, schau her! Doch nicht souverän!“

Im Kern mag das nachfolgende widersprüchlich wirken, jedoch gibt es eindeutig zwei Rechtsebenen, einmal die positiv-rechtliche, für all jene, die anerzogen glauben, sie seien ihr „Ich“ (Person, Rolle, Maske) und dem überpositiven Recht, dem der Mensch angehört.

Eigene Anmerkungen in 2018: Es geht im Kern um mehr, als sich an gewohnten Dingen festhalten zu wollen und soweit, dass die Gedanken in diesem Beitrag keine Bedeutung mehr erlangen. Gesetze sind nur vom Menschen künstlich geschaffene Regelwerke! Nebenbei: Ich bin kein Experte für die SHAEF-Gesetze!!!

Hinweis (2021): Es ist sinnlos, die Alliierten anzuschreiben. Es wurde alles, sogar bis zum direkten Telefonat probiert. „Not for you, Sir!“ Und es wurde aufgelegt. Die Nummer, um die es geht, geht über das gewohnte positive Recht und die Gesetze der Alliierten hinaus. Lesen Sie hinweisend dazu: „Im Banne der Fiktion“ sowie „S.H.A.E.F. – oder: Es muss einfach mal sein“.

Weitere Ergänzung zum 10.09.2021: Noch im April/Mai wurden bei Dun & Bradstreet „Städte“, „Gemeinden“ und „Behörden“ als US- Verwaltungseinrichtungen geführt, was später ab Juni/Juli nicht mehr der Fall war, da sie nun allgemein „nur noch“ als Unternehmen geführt werden, zum Beispiel „Stadt Fulda“ ist lediglich der Name des Unternehmens IN Fulda.

Nachtrag, 02.11.2021: Jemand bat mich darum, etwas zu schreiben. (Was nicht bedeutet, dass ich an das positive Recht und seine Wirksamkeit glaube, da es stets der Durchsetzung durch eine Exekutive bedarf. Während das überpositive Recht auf Selbstregulierungsmechanismen beruht.)

Der Missbrauch dieses Umstandes funktioniert nur deshalb, weil alle angegliederten Institutionen in dem Fall die dort arbeitenden Untergebenen den Sermon nur weitermachen (wenn sie nicht gerade eine totale Unkenntnis darüber haben), weil sie ebenso in der Vorstellung einer alternativlosen Situation aus Existenzerhaltung durch arbeiten gehen und Geld verdienen und wieder ausgeben unterwegs sind, eben weil sie an den Wert von mit Zahlen bedrucktem Papier und den Wert von Arbeit glauben.
Dies ist verbunden mit der Vorstellung, dass ihnen etwas oder jemand gehören würde – einschließlich der Vorstellung, dass ihnen das Leben gehören würde.
Erst die Tage tauchte ein Video auf Facebook auf, wo ein „Deutscher“ bei der Militärpolizei anrief und der Meinung war, die „deutschen Behörden“ hätten nicht das Recht, ihm „sein Eigentum“ wegzunehmen.

Zum Thema „Eigentum“: Das wohlwollende Zugestehen des Glaubens, man habe Eigentum ist bei genauerer Betrachtung dazu gedacht, gegen den „Eigentumsgläubigen“ ein Mittel an die Hand zu geben, um ihn kontrollieren zu können. Und wer nicht artig ist, der wird durch den Entzug von Eigentum bestraft.
Wer nun über „Verfassungen“ nachzudenken meint, tut gut daran, nochmals darüber vorzudenken – mal ungeachtet, dass er sich auf der Ebene der vom Menschen gemachten Gesetze sowieso nur auf der Ebene der Rechtsfiktion bewegt.

Nachtrag (innerhalb der Rechtsfiktion), 08.03.2023: durch das Anwenden der S.H.A.E.F.-Gesetze von Dr. Matthias Haug, ist es ihm gelungen keine Steuern mehr bezahlen zu müssen. Auch wurde seine Steuernummer gelöscht.

Reparationen (von lateinisch reparare‚ ‚wiederherstellen‘) sind ein Begriff aus dem Völkerrecht und bezeichnen Entschädigungen, die ein Staat nach einer Niederlage im Krieg an den oder die Sieger entrichten muss. Reparationen können in Geld geleistet werden, in Sachlieferungen oder in Arbeitsleistungen. In Frage kommen dabei Demontagen, Enteignungen von Auslandsvermögen, Beschlagnahme von Patenten und Entnahmen aus der laufenden Produktion. Der Begriff wurde nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt.“ Wikipedia

* zur Haager Landkriegsordnung in Erkenntnis 2024: Was das „Völkerrecht“ betrifft, so stolperte ich zunächst über den Artikel 35, Abs.1: „Der Zugang zum Gerichtshof steht den Staaten offen, die Vertragsparteien dieses Statuts sind.“ (Statut des Internationalen Gerichtshofs – Kapitel II: Zuständigkeit des Gerichtshofs).
Das bedeutet, dass ein Einzelner (Person) nicht vor den IGH, dem Internationalen Gerichtshof ziehen kann, sondern nur sein Staat, dem er angehört.“
Aus dem Beitrag: Völkerrecht und etwas mehr vom 12.07.2017